Vermittlungsausschuss zur Neuregelung von Sozialgerichtsbarkeit anrufen
Berlin: (hib/BES) Der Bundesrat will wegen des bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes (15/3169) über die Neuregelung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Fragen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gesetz, das die Länderkammer für zustimmungspflichtig erachtet, sei widersprüchlich, heißt es in einer Unterrichtung des Bundesrates (15/3947). Zur Begründung schreibt die Länderkammer, der Ausgangspunkt des Gesetzes sei einerseits die erhebliche zusätzliche Belastung der Sozialgerichtsbarkeit, gleichzeitig werde andererseits diese Belastung noch erhöht, weil die Sozialgerichte zusätzlich mit der Materie des Alsylbewerberleistungsgesetzes betraut werden sollen. Es gebe keine zwingenden Gründe, die Belastung der Sozialgerichtsbarkeit durch diese neue Aufgabe zu erhöhen.