hib-Meldung
270/2004
Stand: 09.11.2004
Bundesrat: Länder sollen Ladenschluss selbst regeln können
15/4116) hervorgeht, sei eine
bundesstaatliche Regelung nicht erforderlich, um den deutschen
Wirtschaftsraum funktionsfähig zu halten und eine
Rechtszersplitterung zu vermeiden. Nur über eine Neukonzeption
des Ladenschlussrechts durch die Länder könne eine
bessere Abwägung der Interessen des Handels und der
Beschäftigten, der Konsumenten und des Sonn- und
Feiertagsschutzes gewährleistet werden, heißt es. Die
Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme auf einen Beschuss des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni dieses Jahres hin, wonach das
Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Gericht
habe aber entschieden, dass eine bundeseinheitliche Regelung nicht
benötigt werde. Wenn der Gesetzgeber zu der Erkenntnis
gelange, dass eine Neukonzeption erforderlich sei, müsse er
das Gesetzgebungsrecht an die Länder übertragen. Die
Bundesregierung hält aufgrund der
Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern die
Föderalismuskommission für den richtigen Ort, hier eine
Entscheidung zu treffen. Den Beratungen der Kommission und ihren
Beschlüssen sollte daher nicht vorgegriffen werden.
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will es den Ländern
ermöglichen, eigene Regelungen über den Ladenschluss zu
treffen. Wie aus seinem Entwurf zur Änderung des Gesetzes
über den Ladenschluss (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_270/04