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287/2004
Stand: 23.11.2004
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Arbeitslosenanteil schwer behinderter Menschen auf 4,1 Prozent gestiegen

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Anteil schwer behinderter Menschen an allen Arbeitslosen ist im Oktober auf 4,1 Prozent gestiegen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4219) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/4101). Die Regierung verweist darauf, dass sich die Zahl der arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten einschließlich der ihnen gleichgestellten behinderten Menschen 1998 im Jahresdurchschnitt auf 194.412 Personen belaufen habe. Im Oktober dieses Jahres habe ihre Zahl bei 172.516 gelegen. Daher dürfe nicht übersehen werden, dass in den letzten sechs Jahren durchaus Erfolge erzielt worden seien. Die Regierung zeigt sich überzeugt, dass die mit der Agenda 2010 eingeleiteten Reformen für Wachstum und Beschäftigung auch die Situation behinderter und schwer behinderter Menschen verbessern werden. Im Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit für 2005 seien für die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und für die Förderung besonders betroffener schwer behinderter Menschen Mittel von 2,92 Milliarden Euro veranschlagt. Davon entfielen auf Pflichtleistungen 2,53 Milliarden Euro, auf Ermessungsleistungen 170 Millionen Euro und auf die Förderung besonders betroffener schwer behinderter Menschen 216 Millionen Euro. Die Regierung versichert, die Bundesagentur werde weiterhin sicherstellen, dass alle behinderten Menschen die zu ihrer Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Leistungen "ungeschmälert" erhalten. Dies gelte auch für Leistungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Die Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke und vergleichbare Rehabilitationseinrichtungen seien unverzichtbare Bestandteile des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung behinderter und schwer behinderter Menschen. Preisabweichungen von nahezu 100 Prozent bei einzelnen Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken sind nach Auffassung der Regierung nicht nur mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und Betreuungsintensitäten zu erklären, so die Regierung weiter. Die Bundesagentur strebe daher an, bei Verhandlungen mit den Einrichtungen eine geringere Bandbreite bei den Kostensätzen für vergleichbare Angebote zu erreichen. Die maximale Förderdauer für junge behinderte Menschen beträgt den Angaben zufolge 21 Monate. Mit der Einrichtung gemeinsamer Servicestellen aller Rehabilitationsträger in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt sollen Rat suchende Bürger transparente und verbindliche Informationen erhalten, heißt es in der Antwort weiter. Im Juli dieses Jahres seien 578 gemeinsame Servicestellen eingerichtet gewesen. Die Regierung räumt jedoch ein, dass der Bekanntheitsgrad dieser Servicestellen "gering" ist. Voraussetzung für deren Erfolg sei, dass die damit verbundenen Chancen sowohl von den behinderten Menschen als auch von Rehabilitationsträgern erkannt und wahrgenommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium werde die Rehabilitationsträger in Kürze auffordern, sich auf einheitliche Öffnungszeiten, gemeinsame Absprachen über die Zusammenarbeit mit den Verbänden der behinderten Menschen, über neue Aufgaben der Servicestellen und über eine Öffentlichkeitsarbeit "aus einer Hand" zu verständigen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_287/03
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