hib-Meldung
301/2004
Stand: 06.12.2004
Union will Übergangsfrist bei Weiterbildungsförderung verlängern
15/4385) vorgelegt.
Handlungsbedarf sieht die Union laut Entwurf, weil nach dem
Auslaufen der Übergangsfrist für die Förderung der
Weiterbildung nun die Dauer von geförderten Weiterbildungen im
Vergleich zur Dauer beruflicher Erstausbildung um mindestens ein
Drittel der Ausbildungszeit verkürzt sein muss. In einigen
Gesundheitsfachberufen, unter anderem in der Alten- und
Krankenpflege oder der Logopädie, scheide eine Verkürzung
der Umschulungsdauer jedoch wegen europarechtlicher Vorgaben sowie
bestehender Bundes- und Landesgesetze aus. Das bedeutet,
heißt es in der Begründung weiter, dass Umschulungen,
die Anfang 2005 beginnen, zwar weiterhin durch die Bundesagentur
für Arbeit gefördert werden können. Dies betreffe
aber nur Zweidrittel der Ausbildungszeit und nur dann, wenn die
Finanzierung der Gesamtdauer der Maßnahme anderweitig
sichergestellt ist. Für diese anderweitige Finanzierung
wären insbesondere die Länder gefordert, die aber noch
keine geeigneten Finanzierungsstrukturen aufgebaut hätten.
Daher fordert die Union die Länder dringend auf, "ihrer
Pflicht zur Bereitstellung der Kofinanzierung bis zum Ende des
nächsten Jahres nachzukommen". Es könne nicht sein, dass
die Politik einerseits fordere, den Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung zu senken, und andererseits der
Arbeitsverwaltung Aufgaben aufbürde, die eigentlich in andere
Zuständigkeiten fielen. Finanzierungsstreitigkeiten zwischen
Bund und Ländern sollten nicht auf dem Rücken der
Betroffenen ausgetragen werden, kritisiert die Fraktion. Falls die
Finanzierung durch Dritte vor dem Auslaufen der bisherigen Regelung
nicht gesichert wird, geht die Union davon aus, dass sich in
Anbetracht der nicht unerheblichen Kosten für die Ausbildung
weniger Schüler die Ausbildung werden leisten können.
Dies hätte aus der Sicht der Union Auswirkungen auf die
Finanzierung und damit die Existenz der ausbildenden Schulen und im
Ergebnis auf die Versorgung mit Arbeitskräften in den
betroffenen Berufsgruppen.
Berlin: (hib/BES) Die Überfangsfrist bei der
Weiterbildungsförderung für Berufe mit gesetzlich
festgelegter Ausbildungsdauer soll um ein weiteres Jahr bis Ende
2005 verlängert werden. Hierzu hat die CDU/CSU-Fraktion einen
Gesetzentwurf (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_301/02