hib-Meldung
306/2004
Stand: 10.12.2004
Experten äußern sich zu einem Wahlrecht von Geburt an
15/1544) erörtern. Der
Leitgedanke des Antrages ist der so genannte Generationenvertrag,
wonach Kindern und den sie großziehenden Eltern ein ihrer
Bedeutung für die Zukunft der Gesellschaft angemessener
Stellenwert eingeräumt werden soll. Darin heißt es, wer
Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht grundsätzlich weiter
vorenthalte, stelle einerseits die prinzipielle Gleichheit der
Staatsbürger in Frage und leiste andererseits einer Politik
Vorschub, die zu einer Verlagerung von Lasten auf die nächste
Generation tendiert. Zu den eingeladenen Sachverständigen
gehören Professor Günter Frankenberg von der
Goethe-Universität in Frankfurt am Main, Professor Eckhard
Jesse von der Technischen Universität Chemnitz, Professor Paul
Kirchhof vom Institut für Finanz- und Steuerrecht in
Heidelberg, Professor Hans Meyer von der Humboldt-Universität
in Berlin, Albin Nees, Präsident des Deutschen
Familienverbandes in Dresden, Professor Matthias Pechstein von der
Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder sowie
Lore-Maria Peschel-Gutzeit, Rechtsanwältin aus Berlin. Die
Veranstaltung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.900
(Europasaal) und soll bis etwa 16 Uhr dauern.
Berlin: (hib/WOL) In einem öffentlichen Fachgespräch
werden am Montag, dem 13. Dezember, sieben Sachverständige im
Innenausschuss die Initiative einzelner Abgeordneten aller
Bundestagsfraktionen zu "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht
von Geburt an" (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_306/01