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Juni 01/1998
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Auch in der Haft Daten schützen

(re) Beim Strafvollzug soll es künftig besondere Vorschriften des Datenschutzes geben. Der Rechtsausschuß hat sich am 27. Mai einstimmig bei Enthaltung der Bündnisgrünen und der PDS für die Annahme eines von den Berichterstattern überarbeiteten Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (13/10245) ausgesprochen.
Mit den geplanten Regelungen sollen ins Strafvollzugsgesetz bereichsspezifische Vorschriften über Schutz und Verwendung personenbezogener Daten aufgenommen werden. Sie sollen nicht nur für Freiheitsstrafen gelten, sondern grundsätzlich auch für die Sicherungsverwahrung, den Strafarrest in Justizvollzugsanstalten sowie gerichtlich angeordnete Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft.
Die Gesetzesänderung betrifft unter anderem die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, den Schutz besonders sensibler Informationen, den Schutz in Akten und Dateien gespeicherter Daten sowie die Berichtigung, Löschung und Sperrung, die Auskunft und Akteneinsicht.
Berücksichtigt wurden zum Teil auch Vorschläge des Bundesrats wie der auf Zulassung eines eigenen Fernsehgeräts für Inhaftierte.
Die Länderkammer-Entwürfe zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (13/117, 13/3129) wurden für erledigt erklärt, ein Antrag der Gruppe der PDS (13/1443) abgelehnt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801023b
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