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130/2005
Stand: 09.05.2005
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Experten: Kontrolle bei Gen-Mais durch neues Testverfahren verbessern

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Anhörung)

Berlin: (hib/SAS) Überwiegend positiv äußern sich die anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Verbraucherschutzausschusses geladenen Experten über neue Testmethoden bei der Kontrolle von ungenehmigten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-, Bundes- und Länderebene. In seiner schriftlichen Stellungnahme vertritt Professor Gerd Winter von der Universität Bremen die Auffassung, dass die Behörden über recht weitgehende Befugnisse verfügen, um zu vermeiden, dass ungenehmigte gentechnisch veränderter Organismen nach Deutschland gelangen können. Ergänzungsbedarf bestehe allenfalls dahingehend, dass Behörden über ein bereits erfolgtes Inverkehrbringen nicht zugelassener GVO zu unterrichten seien. In der Sondersitzung des Verbraucherschutzausschuss am Montagnachmittag steht erneut die Ausbreitung der Maissorte Bt-10 in den Jahren zwischen 2001 und 2004 zur Debatte, die in den USA als Bt-11-Mais in den Verkehr gekommen ist und auch nach Europa exportiert wurde. Die Linie Bt-10 und die in der EU genehmigte Linie Bt-11-Mais besitzen beide das für die Insektenresistenz verantwortliche Gen sowie ein Herbizidtoleranzgen. Darüber hinaus enthält der Bt-10-Mais auch eine Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin.

Das Biotechnologieunternehmen Syngenta Agro GmbH schließt Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Import von Bt-10-Mais nach Europa künftig aus. Syngenta und ein weiteres Unternehmen hätten ein Testverfahren entwickelt, so heißt es weiter, mit dem sowohl die internationalen Handelsfirmen bereits im Herkunftsland USA als auch die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Bt-10-Mais zu identifizieren und von Bt-11-Mais "zweifelsfrei" zu unterscheiden. Dieses von der EU-Kommission bewertete Verfahren beruhe auf einer PCR-Analyse, mit der bestimmte DNA-Abschnitte mit bekannter Sequenz im Erbmaterial nachgewiesen werden können. Syngenta sieht damit eigenen Angaben zufolge "alle Voraussetzungen erfüllt", auch weiterhin den Handel und Import von Bt-11 Maisprodukten in die EU zu gewährleisten. Zu einer ähnlichen Einschätzung in Zusammenhang mit dem neuen Testverfahren kommt auch die Sachverständige Kristina Sinemus. Die Möglichkeit, Bt-10-Mais eindeutig nachzuweisen, gebe den Überwachungsbehörden ein effektives Kontrollinstrument an die Hand, heißt es. Dadurch seien weitere Einschränkungen für den Handel mit Mais-Futtermittel überflüssig.

Als einen "Hemmschuh" für die weitere Entwicklung der effektiven Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung hierzulande bezeichnet das Bayrische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz das Fehlen einer Bezugsmöglichkeit zertifizierter Referenzproben aus dem Lebens- und Futtermittelbereich. Die Schwierigkeiten bei der Analytik von Lebens- und Futtermitteln auf Bt-10-Mais-Basis hätten bisher darin bestanden, dass weder ein Event-spezifischer Nachweis, noch Referenzmaterial verfügbar gewesen seien. Inzwischen habe ein Gemeinschaftsreferenzlabor für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel eine qualitative Event-spezifische Methode entwickelt und das Referenzmaterial für die Bt-10-Analytik an die Mitglieder des Europäischen Netzwerks für GVO-Laboratorien versandt.

Kritisch äußert sich Professor Winter allerdings über die "Zerklüftung des ganzen Rechtsgebietes" um gentechnisch veränderte Organismen und rät zu einer Vereinfachung. Was die Interventionsmöglichkeiten beim Inverkehrbringen nicht zugelassener GVO angehe, so liege die primäre Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten. Die Kommission könne nur dann dagegen vorgehen, wenn ein Verdacht von Gefahren für die Gesundheit oder Umwelt besteht. Im Falle von Bt-10-Mais hätte die Kommission gar nicht eingreifen dürfen, wenn der Mais keine solche Auswirkung hat.

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter tritt in seiner schriftlichen Stellungnahme dafür ein, Kennzeichnungsschwellenwerte, wie sie bereits für Lebens- und Futtermittel bestehen, auch für das Saatgut zu erlassen. Vor dem Hintergrund der bisherigen Freilandversuchs- und Anbauaktivitäten mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa und weltweit wollte er nicht ausschließen, dass geringe GVO-Spuren in Saatgut klassisch gezüchteter Sorten oder geringe Spuren unerwünschter GVO in Saatgut gentechnisch veränderter Sorten gelangten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_130/01
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