Öffentliche Anhörung zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des
Deutschen Bundestages hat beschlossen, am 07. Februar 2001 in der
Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu
dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes (FStrÄndG) durchzuführen.
Die Anhörung findet in Berlin, Plenarbereich
Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3. S. 001 (Fraktionssaal der
SPD), statt. Die Tagesordnung und der Fragenkatalog für die
Sachverständigen können im Internet unter
www.bundestag.de - Presse - abgerufen werden.
Als Sachverständige sind zu der Anhörung
eingeladen:
1. Prof. Dr. Nikolaus Herrmann, Fachhochschule der Sächsischen
Verwaltung Meissen
2. Ministerialdirigent Hans-Joachim Vollpracht, Ministerium
für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Potsdam
3. Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Universität
Tübingen
4. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Stuttgart
5. Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen, Berlin
6. Ministerialrat Jürgen Kern, Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden
7. Karl-Heinz Ludewig, Arbeitskreis Verkehr und Umwelt UMKEHR e.
V., Berlin
Interessenten, die an der Anhörung als ZUHÖRER teilnehmen möchten, können
sich beim Sekretariat des Ausschusses (Postanschrift: Platz der
Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: (030) 227 - 32426, Telefax:
(030) 227 - 30017) bis zum 6. Februar
2001 anmelden. Anmeldungen werden im Rahmen der
räumlichen Möglichkeiten entgegengenommen. Die
angemeldeten Zuhörer erhalten vor Beginn der Anhörung am
Eingang Süd des Reichstagsgebäudes gegen Vorlage eines
amtlichen Personalausweises oder Reisepasses eine Einlasskarte.