Kein Ermittlungsverfahren eröffnet
Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit:
Wiederholt war in den vergangenen Wochen darüber berichtet
worden, dass am sog. Guben-Prozeß in Cottbus beteiligte
Rechtsanwälte Beleidigungsklagen gegen den Präsidenten
des Deutschen Bundestages erhoben hätten. Wolfgang Thierse
hatte mehrfach scharfe Kritik an der Verschleppungstaktik einiger
Anwälte
geäußert und in einem Interview davon gesprochen, dass
dabei wohl auch "Gesinnungsgenossen" der gewalttätigen
rechtsextremen Jugendlichen beteiligt gewesen seien. Die
Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin hat es abgelehnt,
in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.
In der Begründung heißt es, es hätten sich "aus den
inkriminierten Äußerungen keine zureichenden
Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben".