Gericht: Heimliche Filmaufnahmen waren rechtswidrig
Zu der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im
Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Bundestag und den Journalisten
Ulrich Meyer und Martin Lettmayer erklärt der Sprecher des
Deutschen Bundestages:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat es als rechtswidrig angesehen,
dass der Journalist Lettmeyer heimlich in Toiletten des
Reichstagsgebäudes Filmaufnahmen über angebliche
Kokainspuren gemacht hat. Das Gericht hat allerdings das von
Bundestagspräsident Thierse gegen Lettmeyer sowie den
verantwortlichen Redakteur einer entsprechenden Fernsehsendung,
Meyer, ausgesprochene einjährige Hausverbot mit der
Begründung aufgehoben, das rechtswidrige Verhalten der beiden
Journalisten rechtfertige dies nicht. In dem Verfahren ging es
nicht um die Frage, ob angebliche Spuren von Kokain im
Reichstagsgebäude festgestellt wurden.
906 Zeichen