Pressemitteilung
Stand: 18.07.2001
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse begrüßt Empfehlungen der Parteienfinanzierungskommission beim Bundespräsidenten
Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit:
- Die von Bundespräsident Johannes Rau einberufene
Parteienfinanzierungskommission hat am 18.07.2001 einen umfassenden
und detaillierten Bericht vorgelegt. Gemäß § 18
Abs. 7 Parteiengesetz ist dieser Bericht Voraussetzung und damit
auch Grundlage für strukturelle Änderungen der
staatlichen Parteienfinanzierung.
- Mit Befriedigung nimmt Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse zur Kenntnis, dass die Kommission der bisherigen Rechtslage
bescheinigt, dass sie sich "grundsätzlich bewährt" hat,
dass jedoch dafür gesorgt werden muss, "dass das Gesetz besser
respektiert" wird. Ferner stellt die Kommission
unmissverständlich klar, dass "nur die Forderung nach einem
inhaltlich richtigen Rechenschaftsbericht dem Transparenzgebot des
Grundgesetzes entspricht". Ein Rechenschaftsbericht gelte demnach
nur dann als fristgerecht vorgelegt, wenn er "keine wesentlichen
Fehler aufweist".
- Bundestagspräsident Thierse begrüßt im
Übrigen, dass von ihm in seinem Bericht über die
Rechenschaftsberichte der Parteien angeregte Verbesserungen des
Parteiengesetzes aufgegriffen wurden. Dies betrifft besonders
- das Verbot von Spenden durch solche Unternehmen, die im Besitz oder unter maßgeblichem Einfluss von Bund, Ländern oder Gemeinden sind;
- das Verbot von Spenden nicht nur - wie gegenwärtig - in Erwartung eines wirtschaftlichen oder politischen Vorteils, sondern auch nachträglich in Reaktion darauf;
- eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit der Vermögenslage der Parteien durch entsprechende Buchungsvorschriften;
- die Vereinfachung des Antrags- und Abwicklungsverfahren des staatlichen Finanzierungsanteils.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010718