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Stand: 18.07.2001
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Bundestagspräsident Wolfgang Thierse begrüßt Empfehlungen der Parteienfinanzierungskommission beim Bundespräsidenten

Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit:


  1. Die von Bundespräsident Johannes Rau einberufene Parteienfinanzierungskommission hat am 18.07.2001 einen umfassenden und detaillierten Bericht vorgelegt. Gemäß § 18 Abs. 7 Parteiengesetz ist dieser Bericht Voraussetzung und damit auch Grundlage für strukturelle Änderungen der staatlichen Parteienfinanzierung.

  2. Mit Befriedigung nimmt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zur Kenntnis, dass die Kommission der bisherigen Rechtslage bescheinigt, dass sie sich "grundsätzlich bewährt" hat, dass jedoch dafür gesorgt werden muss, "dass das Gesetz besser respektiert" wird. Ferner stellt die Kommission unmissverständlich klar, dass "nur die Forderung nach einem inhaltlich richtigen Rechenschaftsbericht dem Transparenzgebot des Grundgesetzes entspricht". Ein Rechenschaftsbericht gelte demnach nur dann als fristgerecht vorgelegt, wenn er "keine wesentlichen Fehler aufweist".

  3. Bundestagspräsident Thierse begrüßt im Übrigen, dass von ihm in seinem Bericht über die Rechenschaftsberichte der Parteien angeregte Verbesserungen des Parteiengesetzes aufgegriffen wurden. Dies betrifft besonders
    - das Verbot von Spenden durch solche Unternehmen, die im Besitz oder unter maßgeblichem Einfluss von Bund, Ländern oder Gemeinden sind;
    - das Verbot von Spenden nicht nur - wie gegenwärtig - in Erwartung eines wirtschaftlichen oder politischen Vorteils, sondern auch nachträglich in Reaktion darauf;
    - eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit der Vermögenslage der Parteien durch entsprechende Buchungsvorschriften;
    - die Vereinfachung des Antrags- und Abwicklungsverfahren des staatlichen Finanzierungsanteils.

1.814 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010718
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