Regelungen für den Zugang zu Gebäuden des Deutschen Bundestages neu gefasst
Die Regelungen, die für Medienvertreter und Besucher beim
Zugang zu den Gebäuden des Deutschen Bundestages gelten,
werden neu gefasst. Die Regelungen sind geringfügig
verändert worden. Der Direktor beim Deutschen Bundestag hat
sie den Fraktionen zur Herstellung eines Einvernehmens
zugeleitet.
Danach benötigen Vertreter von Medien, die sich in den
Gebäuden des Bundestages aufhalten wollen, einen gültigen
Presseausweis des Bundestages, der in der Bundestags-Pressestelle
(Wilhelmstraße 65) beantragt werden kann. Der Ausweis ist
offen und sichtbar zu tragen.
Zum Betreten des Plenarbereichs Reichstagsgebäude und des
Paul-Löbe-Hauses werden Medienvertreter, die Taschen
(Aktentaschen, Rucksäcke) oder technisches Gerät (Kameras
und Zubehör) bei sich führen, gebeten, die Eingänge
mit Sicherheitsschleusen zu benutzen. Beim Reichstagsgebäude
ist dies der Eingang Nord, beim Paul-Löbe-Haus sind es die
Eingänge Süd und West B. Bildberichterstatter müssen
mitgeführte Gegenstände einer gesonderten Kontrolle
unterziehen lassen. Dabei kann auch eine sogenannte Leeraufnahme
(Betätigen der Kamera) verlangt werden.
Der Zugang zur Dachterrasse und Kuppel des Reichstagsgebäudes
ist für Medienvertreter grundsätzlich nur über die
Westseite des Gebäudes möglich. Der Zugang zur Westlobby
(Wandelgang westlich des Plenarsaals) ist grundsätzlich
uneingeschränkt zulässig. Die gläsernen
Abstimmtüren in der Westlobby vor dem Plenarsaal sind
freizuhalten. In diesem Bereich besteht Dreh- und
Fotografierverbot. Der Bereich der Ostlobby (ab Treppenaufgang im
Erdgeschoss) ist den Mitgliedern des Bundestages, des Bundesrates
und der Bundesregierung sowie protokollarischen Gästen
vorbehalten.
Der Zutritt zu den übrigen Liegenschaften ist mit dem
Presseausweis nur zulässig, wenn sich dort Büros von
Abgeordneten befinden. Für den Zutritt von Medienvertretern zu
den ausschließlich von der Bundestagsverwaltung genutzten
Gebäuden ist eine Sondergenehmigung nötig, die die
Bundestags-Pressestelle erteilt. Der Zugang zur Pressestelle ist
uneingeschränkt möglich.
Der Plenarbereich Reichstagsgebäude einschließlich
Dachterrasse und Kuppel sowie die übrigen Liegenschaften des
Bundestages stehen grundsätzlich nur für eine
Berichterstattung mit unmittelbar parlamentarischem Bezug zur
Verfügung. Bildberichterstatter benötigen eine Dreh- bzw.
Fotogenehmigung, die von der Bundestags-Pressestelle erteilt
wird.
Für die einzelnen Bereiche im Reichstagsgebäude
gilt:
Plenarsaal:
Der Zutritt zum Plenarsaal - auch außerhalb Plenarzeiten und
selbst in Begleitung von Abgeordneten - ist unzulässig. Dreh-
und Fotogenehmigungen werden nur zur politisch-parlamentarischen
Berichterstattung von den Pressetribünen aus erteilt. Die
unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der
Weise, dass sie lesbar sind, ist untersagt. Der Gebrauch von
Blitzlicht und Handys ist nicht gestattet. Der Zugang zu den
Pressetribünen erfolgt nur von der Westseite.
Andere Sitzungssäle:
Der Zugang für Medienvertreter zu öffentlichen Sitzungen
oder Sonderveranstaltungen wird im Bedarfsfall gesondert
geregelt.
Fraktionsebene/Presselobby:
Journalisten haben freien Zugang zur Presselobby auf der
Fraktionsebene. Der Zugang zu den Bereichen vor den
Fraktionssälen ist nur im Einvernehmen mit den Fraktionen
möglich.
Präsidialebene:
Der Zugang zur Präsidialebene ist zur Wahrnehmung eines
vereinbarten Termins beim Bundestagspräsidenten oder beim
Direktor beim Deutschen Bundestag sowie bei ausdrücklich
presseöffentlichen Terminen auf dieser Ebene
zulässig.
Kuppel:
Dreh- und Fotogenehmigungen für den Bereich der Kuppel werden
nur erteilt, wenn der parlamentarische Bezug der Berichterstattung
gewährleistet ist. Für gewerbliche Zwecke werden sie
grundsätzlich nicht erteilt.
Pressearbeitsräume:
Medienvertreter können in Sitzungswochen und zu
Sonderveranstaltungen die Pressearbeitsräume ZN 005 und ZN 007
für ihre parlamentarische Berichterstattung nutzen.
Andere Bereiche:
Drehgenehmigungen für die Bereiche Bistro und Restaurant
werden nicht und bei Empfängen nur mit Genehmigung des
Veranstalters erteilt.
Die Technik-, Versorgungs- und Kellerbereiche sind nur nach
vorheriger Genehmigung zugänglich.
Für das Paul-Löbe-Haus gilt:
Eine gesonderte Zutritts- bzw. Drehgenehmigung ist für die
Büroflügel, Außenbalkone und den Verbindungstunnel
zum Reichstagsgebäude notwendig; sie ist bei der Pressestelle
zu beantragen.
Aufnahmen im Kantinen- und Restaurantbereich werden nicht - bei
Empfängen nur mit Genehmigung des Veranstalters -
erteilt.
Die Entscheidung über Zutritts-, bzw. Dreh- und
Fotogenehmigungen zur Berichterstattung über
Ausschusssitzungen liegt bei den Ausschüssen.
Weitere Informationen sind bei der Bundestags-Pressestelle
erhältlich.
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