Öffentliche Sitzungdes Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
10.12.2001 11.00 Uhr |
Berlin, Paul-Löbe-Haus (PLH) Sitzungssaal 4.900 |
Tagesordnung
Öffentliche Anhörung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
" Entwurf eines Gesetzes zur Modulation
von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Modulationsgesetz)"
(Bundestagsdrucksache 14/7252)
Liste der Sachverständigen
1. Verbände
Deutscher Bauernverband (DBV)
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
European Federation of Food, Agriculture and Tourismus
(EFFAT)
2. Einzelsachverständige
Direktor und Professor Werner Kleinhanss,
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)
Landwirtschaftsattaché Gerrit Steel,
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland
Ministerialdirektor Manfred Buchta
Abteilungsleiter Grundsatz im Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes
Rheinland-Pfalz
Ralf Hägele, Vorstandsvorsitzender Agrarunternehmen
Barnstädt e.G.
3. Länder
Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft
Baden-Württemberg, Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum
F r a g e n k a t a l o g
Generelle Fragen zur Modulation
1. Halten Sie die Umschichtung von Finanzmitteln von der 1.
Säule (Marktpolitik) in die
2. Säule (Förderung des ländlichen Raumes) generell
für sinnvoll?
2. Welche Möglichkeiten bestehen neben der Modulation, die 2.
Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik zu stärken?
3. Welche Chancen bietet die Modulation für einen
Paradigmenwechsel in der Förderpolitik der EU ?
4. Kann dies unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen
Akzeptanz ein Ansatz sein,Finanzmittel für die Landwirtschaft
längerfristig zu sichern?
5. Wie beurteilen Sie das Instrument der Modulation im Zusammenhang
mit der künftigen EU-Förderpolitik unter den
Rahmenbedingungen der WTO und EU-Osterweiterung ?
6. Ist die Einführung der Modulation im Jahr 2003 im
nationalen Rahmen in der vorgeschlagenen Form vor dem Hintergrund
einer möglicherweise obligatorischen Einführung der
Modulation in der gesamten EU nach der so genannten
Halbzeitbewertung der Agenda 2000 sinnvoll?
7. Ist damit zu rechnen, dass bei einer Einführung der
Modulation Anfang 2003 diese im Hinblick auf Beschlüsse im
Rahmen der Halbzeitbewertung der Agenda 2000 erneut 2004
geändert werden muss?
8. Welchen Einfluss hat die Einführung der Modulation in
Deutschland auf die Diskussion auf EU-Ebene und welche Auswirkungen
sehen Sie speziell für die deutsche
Verhandlungsposition?
9. Auf Europäischer Ebene wird erörtert, dieses
Instrument künftig weiterzuentwickeln. In welche Richtung
sollte diese Weiterentwicklung erfolgen?
10. In welchen europäischen Mitgliedstaaten wurde die
Modulation und in welcher Form bereits eingeführt?
11. Wie kann eine arbeitsplatzbezogene Neuausrichtung im Rahmen der
Modulation verankert werden (bei den Kürzungskriterien, auf
der Verwendungsseite) ?
12. Welche Möglichkeiten der besonderen Unterstützung der
Rindfleischerzeuger bietet die Modulation (z.B. Förderung
spezieller Grünlandpflege, Tierhaltung, Mittelgebirgs- oder
Bergregionen) ?
13. Besteht nach dem EU-Recht die Möglichkeit, bei
Einführung der Modulation bestimmte Marktordnungen, wie z.B.
Rindfleisch, Tabak oder Hopfen, von der Modulation
auszuschließen?
B. Konkrete Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung
1. Welche Vor- und Nachteile für die deutsche Landwirtschaft
hätte eine EU-weite obligatorische Einführung der
Modulation?
2. Wie hoch sind die Mittel, die über die Modulation der 1.
Säule entzogen werden?
3. Für welche Maßnahmen sollten - unter
Berücksichtigung des von der EU vorgegebenen
Maßnahmenspektrums - die in Deutschland durch Modulation
eingesparten Mittel vorrangig verwendet werden?
4. Inwieweit haben die Bundesländer hierbei einen
Gestaltungsspielraum und wer bestimmt künftig, wie die
über die Modulation eingezogenen Finanzmittel verwendet
werden?
5. Besteht für die Bundesregierung die Möglichkeit, die
Modulation ohne Zustimmung des Bundesrates einzuführen?
6. Welche Staffelung der Prämienkürzung wäre
für den Zeitraum 2003 bis 2006 für
Landwirtschaftliche Betriebe - unterteilt nach
Betriebsgrößen - wirtschaftlich verträglich?
7. Wie hoch ist die durchschnittliche Prämienkürzung je
Betrieb in den einzelnen
Bundesländern?
8. Welche Voraussetzungen müssen für die Verwendung der
zusätzlichen Gemeinschaftsmittel für die neuen
Maßnahmen und die Begünstigten erfüllt sein?
9. Wie erfolgt die Umsetzung der Vorgaben des EU-Rechts und der
Programme der Länder zur ländlichen Entwicklung?
10. Welche rechtlichen Schritte wären erforderlich, falls die
einbehaltenen Gemeinschaftsmittel im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wieder
verwendet werden, so z.B. die Schaffung eines Sonderrahmenplanes
oder eines Butterplafonds der GAK?
11. Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil des Bundes?
12. Wie beurteilen Sie die vorgesehene Kofinanzierung (Beteiligung
des Bundes im Rahmen der GAK mit dem üblichen Anteil von 60 %)
sowie die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der
Erstattungssätze des Bundes in der Gemeinschaftsaufgabe
(Bundesanteil generell 80 % bei den Fördergrundsätzen
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie markt- und
standortangepasste Landbewirtschaftung) und die damit verbundene
Belastung für die Bundesländer?
13. Können aktuelle Agrarumweltprogramme mit Mitteln der
Modulation finanziert werden?
14. Welchen Sinn hat die Modulation für Bundesländer, die
bereits in erheblichem Maße Agrarumweltprogramme aufgelegt
haben?
15. Welche Erfahrungen haben andere EU-Mitgliedstaaten,
insbesondere im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand, mit der
Einführung der Modulation gemacht?
16. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das in Deutschland
vorgesehene Modulationsmodell, insbesondere im Hinblick auf den
Verwaltungsaufwand für die Landwirte sowie für Bund und
Länder?
17. Wie erfolgt künftig zur Berechnung des Freibetrages die
Zusammenführung aller Daten für die Prämienzahlungen
je Betrieb?
18. Welche Auswirkungen auf die Einkommen hat das vorgesehene
Kürzungsmodell?
19. Welche finanziellen Auswirkungen hat das von der
Bundesregierung vorgeschlagene Modell?
20. Halten Sie die damit für Maßnahmen der 2. Säule
verfügbaren Mittel für ausreichend, um die angestrebte
Neuorientierung der Agrarpolitik zu erreichen ?
21. st eine sozioökonomische Komponente bei der Modulation
sachgerecht und wie beurteilen Sie den konkreten Vorschlag der
Bundesregierung (Freibetrag 10.000 EURO je Betrieb)?
22. Ist auf Grund der Festsetzung eines Freibetrages mit agrar- und
strukturpolitischen Verwerfungen zwischen den verschiedenen
Agrarregionen in den alten und neuen Bundesländern zu rechnen
und wenn ja, mit welchen?
23. Welche regionalen Auswirkungen hat das vorgeschlagene
Kürzungsmodell?
24. Welche Möglichkeiten der Unterstützung von Arbeit und
Beschäftigung sehen Sie ?
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