Öffentliche Sitzung des Innenausschusses
25.04.2002 15.00-20.00 Uhr |
Berlin, Reichstagsgebäude, Saal 3 N 001 |
Tagesordnung
Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem
Thema
"Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)"
Liste der Sachverständigen für die Öffentliche
Anhörung
am 25. April 2002
Marianne Birthler
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Dr. Joachim Jacob
vertreten durch: Roland Bachmeier
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Prof. Dr. Hartmut Weber
Präsident des Bundesarchivs
Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer
Johannes Beleites
Bürgerkomitee Leipzig e. V.
Harald Strunz
Bundesvorsitzender der
Vereinigung der Opfer des Stalinismus
Dorothea Marx
Rechtsanwältin
Prof. Dr. Horst Möller
Institut für Zeitgeschichte, München
Dr. Johannes Weberling
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Richard Schröder
Vorsitzender des Beirates bei der BStU
Dr. Alexander Dix
Der Landesbeauftragter für den Datenschutz und
für das Recht auf Akteneinsicht, Brandenburg
Reinhard Schult
Neues Forum
Fragenkatalog für die Öffentliche Anhörung
zum Stasi-Unterlagen-Gesetz am 25. April 2002
Erster Fragenkomplex (Bilanz/Ausblick):
Das sog. "Stasi-Unterlagengesetz" ist seit dem vergangenen Herbst
zehn Jahre in Kraft.
1. Hat das Gesetz und die mit seiner Ausführung betraute
Behörde die gestellten Erwartungen erfüllt? An welcher
Stelle (außer in den zu den in den Fragekomplexen 2 und 3
angesprochen Fragen zu §§ 32, 34 und 14 StUG) wäre
möglicherweise eine Weiterentwicklung des Gesetzes
angeraten?
2. Welchen Beitrag soll in der Zukunft die Aufarbeitung der
Tätigkeit des Staatssicherheits-dienstes der DDR im Rahmen des
StUG für die politische Kultur in Deutschland leisten und wie
sehen Sie die künftige Entwicklung der Aufgabenschwerpunkte
der Behörde?
Zweiter Fragenkomplex (§§ 32, 34 StUG):
Bei der Herausgabe von MfS-Unterlagen an Forscher und
Medienvertreter kollidieren
Presse-, Wissenschafts- und Informationsfreiheit einerseits und das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits.
1. Welches sind die verfassungsrechtlichen Grenzen der Herausgabe
personenbezogener Informationen über Personen der
Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger
und wie kann der Gesetzgeber bei der notwendigen Abwägung alle
widerstreitenden Interessen so weit wie möglich
berücksichtigen?
2. Welche Folgen hätte es für die politische und
historische Aufarbeitung der Tätigkeit des
Staatssicherheitsdienstes, wenn Informationen aus den Unterlagen
über Personen der Zeitgeschichte, Amts- und
Funktionsträger nur mit deren Einwilligung für die in
§§ 32, 34 StUG genannten Zwecke zur Verfügung
gestellt werden dürften? Welche Konsequenzen ergäben sich
für Publikationen, die aufgrund der bisherigen
Herausgabepraxis der BStU bereits erschienen sind?
3. Ist die Aufnahme einer neuen Kategorie des "Funktionärs" in
§ 6 StUG eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass
Staats-/Parteifunktionäre und andere Systemträger unter
Umständen als Betroffene oder Dritte bewertet werden
können?
Dritter Fragenkomplex (§ 14 StUG):
Nach derzeitiger Rechtslage können Betroffene und Dritte
i.S.v. § 6 StUG ab 1. Januar 2003 die Anonymisierung bzw.
Löschung der sie betreffenden Informationen verlangen. Es wird
befürchtet, dass dadurch vor allem für die künftige
Forschung ein irreversibler Verlust an Erkenntnissen einhergehen
würde, der einer teilweisen Vernichtung der Unterlagen gleich
käme. Deshalb wurde vorgeschlagen, den Anonymisierungsanspruch
ab 01.01.2003 zu überdenken.
1. Welche Probleme ergäben sich bei einer Beibehaltung der
Vorschrift aus wissenschaftlicher und archivischer Sicht?
2. Wäre eine erneute Verlängerung der Frist oder eine
ersatzlose Streichung der Vorschrift verfassungsrechtlich
zulässig und welche sonstigen Änderungen kämen zur
Vermeidung der nachteiligen Folgen einer Anonymisierung in
Betracht? Wäre statt dessen z.B. eine Regelung i.S.v. § 5
Bundesarchivgesetz sinnvoll?
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