Monika Griefahn, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur
und Medien,
erklärt zur geplanten Modernisierung des
Stiftungsrechtes:
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich in seiner
gestrigen Sitzung auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs der
Koalitionsfraktionen (Drucksache 14/8277) mit der Modernisierung
des Stiftungsrechts befasst. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch
eine bundeseinheitliche Regelung die rechtlichen Anforderungen
für das Entstehen einer Stiftung transparenter zu gestalten
und zu vereinfachen. Auf diese Weise soll die Stifterfreiheit
gestärkt werden. Dem Stifter soll ausdrücklich ein
Rechtsanspruch auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit der
Stiftung zuerkannt werden.
Mit der vorgesehenen Reform wird nach der bereits erfolgten
Novellierung des Stif-tungssteuerrechts nun mit den geplanten
Verbesserungen im Stiftungszivilrecht ein weiterer Schritt nach
vorn getan. Ich bin sicher, dass damit gute Voraussetzungen zur
weiteren Entfaltung des Stiftungswesens geschaffen werden. Sehr
positiv zu bewerten ist außerdem, dass der Ausschuss im
Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag mit
großer Mehrheit empfiehlt, die Länder zu bitten,
Länder-Stiftungsverzeichnisse zu führen und
baldmöglichst in allen Ländern mit dem Aufbau von
Stiftungsregistern nach einheitlichem Muster zu beginnen. Dies
wäre ein wesentli-cher Beitrag dazu, im Stiftungswesen mehr
Transparenz herstellen.
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