Darstellungen in Medien zu einer Anfrage der Wuppertaler Staatsanwaltschaft unrichtig
In verschiedenen Medienberichten wird behauptet, dass die
Staatsanwaltschaft Wuppertal seit Wochen auf eine Stellungnahme von
Bundestagspräsident Thierse warte. Die Ermittler hätten
wissen wollen, ob der für die Parteienfinanzierung
zuständige Präsident des Deutschen Bundestages die
umstrittene Zuwendung des Unternehmers Uwe Clees an die SPD in
Wuppertal für eine "Einflussspende" hält.
Diese Darstellung ist falsch.
Aufgrund einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal
vom 14. März 2002 über die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit nicht
ordnungsgemäß verbuchten Spenden an die SPD für den
Wahlkampf des Wuppertaler Oberbürgermeisters hat der
Bundestagspräsident die Staatsanwaltschaft Wuppertal am 15.
März 2002 im Wege der Amtshilfe um Mitteilung gebeten, wenn
die Ermittlungen Hinweise auf Verstöße gegen das Verbot
der Annahme unzulässiger Spenden ergeben würden.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte sich lediglich über die
Rechtslage erkundigt und wurde durch Übersendung von
Materialien unterrichtet.
Das Parteiengesetz gibt dem Bundestagspräsidenten keine
Ermittlungsbefugnisse, wie die Staatsanwaltschaft sie besitzt.
Deshalb ist umgekehrt die mittelverwaltende Behörde auf
Tatsachenfeststellungen der Staatsanwaltschaft angewiesen. Es ist
daher eine Verdrehung des Sachverhalts, wenn behauptet wird, die
Staatsanwaltschaft warte "seit Wochen auf eine Stellungnahme von
Bundestagspräsident Thierse".
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