Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erklärt zum heutigen Urteil des OVG Berlin: "Das Gericht hat dem Rechtsbewusstsein einen Dienst erwiesen"
"Das Oberverwaltungsgericht hat heute das Urteil des
Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben und damit bestätigt,
dass meine Entscheidung richtig war, der CDU wegen ihrer
Verstöße gegen das Parteiengesetz die staatliche
Parteienfinanzierung für 1998 um den Zuwendungsanteil in
Höhe von 41 Mio DM zu kürzen.
Diese Entscheidung hat nicht nur ein Urteil korrigiert, das in
weiten Kreisen auf Unverständnis gestoßen war, sondern
auch dem Rechtsbewusstsein unserer Mitbürgerinnen und
Mitbürger einen Dienst erwiesen. Jedermann weiß, dass er
seine Steuererklärung wahrheitsgemäß abgeben muss
und dass er staatliche Hilfen oder Zuschüsse verwirkt, wenn er
sie mit unwahren Angaben zu begründen versucht. Das muss auch
für Parteien gelten, wenn sie Zuschüsse aus Steuergeldern
beantragen. Nunmehr ist geklärt, dass es nicht ausreicht, wenn
eine Partei zwar pünktlich ein Zahlenwerk vorlegt, das
inhaltlich aber wesentliche Falschangaben oder Auslassungen
enthält. Zur Erinnerung: Ende 1983 verbrachten die
Verantwortlichen der hessischen CDU 18 Mio. DM "Schwarzgeld", deren
Herkunft bis heute ungeklärt ist, über Luxemburg und die
Schweiz nach Liechtenstein. Zwischen 1984 und 1999 wurden
Rückflüsse aus diesem Vermögen in Höhe von
(weiteren) 24 Mio. DM unter Verstoß gegen die
Transparenzvorschriften des Grundgesetzes wie des Parteiengesetzes
in den Haushaltskreislauf der Hessen-CDU eingespeist.
Das heutige Urteil des OVG entspricht dem Zweck und dem Inhalt des
gerade neu gefassten Parteiengesetzes. Die Neufassung unterstreicht
die bisherige Vorschrift des Parteiengesetzes und stellt
zweifelsfrei klar, dass nur ein inhaltlich richtiger
Rechen-schaftsbericht dem Transparenzgebot des Grundgesetzes
entspricht und als Grundlage für die Auszahlung staatlicher
Zuschüsse dienen kann."
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