Monika Griefahn, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, erklärt zur geplanten Regelung der Buchpreisbindung
Der Deutsche Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung den
Gesetzentwurf zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen
auf der Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichtes des
Ausschusses für Kultur und Medien (Drucksache 14/9422)
abschließend beraten. In der einstimmig gefassten
Beschlussempfehlung wird die Annahme des Gesetzentwurfs mit einigen
vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen empfohlen. Diese
Änderungen beziehen sich auf die Möglichkeit zur
Festsetzung unterschiedlicher Endpreise, die Sammelbestellungen von
Büchern für den Schulunterricht und die Streichung der
ursprünglich vorgesehenen "automatischen" Aufhebung der
Preisbindung nach zwei Jahren.
Im Ausschuss für Kultur und Medien besteht über die
Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit in der Zielsetzung, mit dem
Buchpreisbindungsgesetz das Buch nicht nur als Wirtschafts-,
sondern auch als Kulturgut zu stärken und die Vielfalt der
Verlags- und Buchhandelslandschaft in Deutschland zu erhalten. Mit
der gesetzlichen Regelung, die die bisherige, von der EU unter
kartellrechtlichen Gesichtspunkten kritisch betrachtete
Preisbindung auf vertraglicher Grundlage ersetzt, wird der Erhalt
der Buchpreisbindung gesichert und zugleich EU-Konfirmität
hergestellt. Die durchweg positive Resonanz von Seiten der
Verleger, Autoren und Buchhändler zeigt, dass wir mit der
geplanten gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung auf dem
richtigen Weg sind.
"Gerade für kleinere Verlage sowie Buchhandlungen in
ländlichen Regionen", erklärt Monika Griefahn "ist das
neue Gesetz eine wichtige Hilfe, um in der Konkurrenz zu
großen Ketten und Buchhandlungen in den Ballungsräumen
bestehen zu können. Bei diesen wird besonders deutlich: Das
Buch ist eben Wirtschaftsgut und Kulturgut."
1.891 Zeichen