Zur Kritik an der Bundestagsverwaltung im Zusammenhang mit sogenannten "Bonusmeilen" erklärt das Pressereferat:
Es wird behauptet, die Bundestagsverwaltung und ihr Dienstherr,
der Bundestagspräsident, hätten versäumt, die
Verwendung von Bonusmeilen durch Bundestagsabgeordnete zu
kontrollieren.
Tatsache ist dagegen, dass der Bundestagsverwaltung eine solche
Kontrolle grundsätzlich nicht zusteht. Das ergibt sich aus der
grundgesetzlich definierten Stellung der frei gewählten
Abgeordneten. „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
verantwortlich“(Art. 38 GG). Das Parlament ist eben kein
Wirtschaftsunternehmen, und die Abgeordneten sind keine
Arbeitnehmer.
Im konkreten Fall der Bonusmeilenregelung von Fluggesellschaften
wäre es auch praktisch nicht möglich, selbst wenn die
Verfassung eine Kontrolle der Parlamentarier durch die Verwaltung
des Parlaments zulassen würde. Informationen über
Flugreisen sind geschützte Daten, auf die die Verwaltung nur
durch freiwillige Angaben der Abge-ordneten zurückgreifen
könnte. Einen Anspruch auf diese Daten hat die Verwaltung
nicht und folglich auch keine Hinweise auf private Verwendung
dienstlich erworbener Bonusmeilen. Etwa ein Drittel der
Abgeordneten haben der Bundestagsverwaltung die persönliche
„PIN“-Nummer ihres Meilenkontos freiwillig zur
Verfügung gestellt. Damit ist nur die Möglichkeit
gegeben, Buchungen aus Meilenguthaben vorzunehmen. Eine
Führung oder Kontrolle des Meilenkontos durch die
Bundestagsverwaltung ist damit nicht verbunden.
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