Zur heutigen Pressekonferenz der Deutschen Lufthansa erklärt ein Sprecher des Deutschen Bundestages:
Der Sprecher der Lufthansa, Walter, hat erklärt, der
Präsident des Deutschen Bundestages habe die Lufthansa
aufgefordert, ihm alle Prämienflüge von Abgeordneten des
Deutschen Bundestages mitzuteilen; weiter hat Herr Walter
erklärt, von höchsten Ämtern erfolge eine
Vorverurteilung der Lufthansa im Zusammenhang mit der Verletzung
des Datenschutzes.
Wie der von der Pressestelle des Bundestages veröffentlichte
Brief des Präsidenten an den Vorstandvorsitzenden der
Lufthansa ausweist, hat der Bundestagspräsident keine
Auskünfte über die Flüge von Abgeordneten erbeten,
sondern lediglich eine Liste der Abgeordneten, die am
Bonusmeilenprogramm der Lufthansa teilnehmen. Er hat auch die
Lufthansa nicht beschuldigt, Daten weitergegeben zu haben, sondern
lediglich festgestellt, dass die Daten nur aus dem Bereich der
Lufthansa stammen können.
Motiv dieser Bitte des Präsidenten war es, die Teilnehmer am
Bonusmeilenprogramm zur Überprüfung ihrer Meilenkonten
aufzufordern, damit die Abgeordneten besser und schneller auf
öffentliche Anschuldigungen reagieren können. Dies war
aus der Sicht des Präsidenten eilbedürftig.
Das Angebot der Lufthansa, die Daten zu übermitteln, wenn von
allen Teilnehmern am Meilenprogramm entsprechende Vollmachten
vorgelegt werden, kann die Bundestagsverwaltung nicht realisieren,
da ihr nicht vollständig bekannt ist, welche Abgeordnete
Teilnehmer an diesem Programm sind.
Über die Möglichkeit, getrennte Bonusmeilenkonten zu
führen, hat sich die Lufthansa bis gestern
widersprüchlich geäußert. Die Bundestagsverwaltung
strebt seit 1993 in Verhandlungen mit der Lufthansa an, dass
Mitgliedern des Deutschen Bundestages generell zwei
Bonusmeilenkonten zu Verfügung gestellt werden, um dienstlich
und privat erworbene Rabattguthaben leicht trennen zu können.
Diese Bitte hat die Lufthansa mehrfach abgelehnt. Parallel zu
diesen Verhandlungen mit der Bundestagsverwaltung hat die
Lufthansa, wie nun bekannt ist, Abgeordneten individuell die
Führung zweier Bonusmeilenkonten ermöglicht, ohne jedoch
die Bundestagsverwaltung darüber zu informieren.
Unabhängig von der Pressekonferenz der Lufthansa sieht sich
die Bundestagsverwaltung mit der Behauptung konfrontiert, über
die Verwendung dienstlich erworbener Meilen für Privatreisen
bereits informiert worden zu sein. Dies ist falsch. Der Bund der
Steuerzahler hat im Oktober vergangenen Jahres mitgeteilt, dass
dieser Organisation derartige Hinweise vorliegen würden und
gefragt, ob die Bundestagsverwaltung dies bestätigen
könne. Die Bundestagsverwaltung hatte – bis zu den
einschlägigen Presseveröffentlichungen in den letzten
Tagen – keinerlei derartige Hinweise und hat dem
Steuerzahlerbund entsprechend geantwortet. Der Steuerzahlerbund hat
auf diese Antwort der Verwaltung nicht mehr reagiert, obwohl ihm,
wie jetzt bekannt wird, eine Liste der Vorwürfe seit Oktober
vergangenen Jahres vorliegt.
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