Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
Am Montag, dem 24. Mai 2004, führt der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin,
Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 1, Sitzungssaal PLH
4.900, von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine öffentliche
Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN "Entwurf eines Gesetzes über den Nationalen
Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der
Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz - NAPG)" -
Bundestags-Drucksache
15/2966 - durch. Der Gesetzentwurf dient der
Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System
für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der
Gemeinschaft. Er soll im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2005
bis 2007 nationale Ziele für die Emission von Kohlendioxid in
Deutschland sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe der
Emissionsberechtigungen an die Betreiber der unter den
Emissionshandel fallenden Anlagen festlegen.
Nähere Informationen zur Anhörung wie z.B. die
Tagesordnung, ein Verzeichnis der eingeladenen
Sachverständigen, Institute, Verbände und Organisationen
sowie der Fragenkatalog der Fraktionen und hierauf eingegangene
Antworten der geladenen Sachverständigen wie auch dem
Umweltausschuss unverlangt zugesandte Stellungnahmen sind im
Internet unter www.bundestag.de/gremien15/a15
abrufbar.
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