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Stand: 15.06.2004
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Unzulässige Parteispenden an mildtätige, kirchliche und wissenschaftliche Einrichtungen verteilt

Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat jetzt darüber entschieden, an welche Einrichtungen ein Gesamtbetrag von 39.454 Euro verteilt wird, den die Parteien im vergangenen Jahr nach den Vorschriften des Parteiengesetzes in unstrittiger Weise als unzulässige Spenden erhielten und deshalb an den Bundestagspräsidenten abzuführen hatten. Die Mittel gehen zu jeweils gleichen Teilen an fünf Einrichtungen, deren Aktivitäten in mildtätigen, kirchlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Bereichen liegen. Folgende Einrichtungen wurden bedacht: UfU-Unabhängiges Institut für Umweltfragen e. V., Berlin; Deutsche Stiftung Musiktherapie, Hamburg; Katholische Pfarrgemeinde St. Michael - Selbsthilfeprojekt Ecuador, Zeil am Main; Förderverein zur Schaffung eines Mathematikmuseums in Gießen e. V., Gießen; Förderverein für das Christopherus-Haus e. V., Bochum.

Nach dem Parteiengesetz sind Spenden, die den Parteien in unzulässiger Weise zugewandt, beziehungsweise Spenden, die von den Parteien rechtswidrig angenommen werden, an den Bundestagspräsidenten abzuführen. Die Mittel sind im Einvernehmen mit dem Bundestagspräsidium an Einrichtungen weiterzuleiten, die mildtätigen, kirchlichen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_040615
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