Unzulässige Parteispenden an mildtätige, kirchliche und wissenschaftliche Einrichtungen verteilt
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat jetzt
darüber entschieden, an welche Einrichtungen ein Gesamtbetrag
von 39.454 Euro verteilt wird, den die Parteien im vergangenen Jahr
nach den Vorschriften des Parteiengesetzes in unstrittiger Weise
als unzulässige Spenden erhielten und deshalb an den
Bundestagspräsidenten abzuführen hatten. Die Mittel gehen
zu jeweils gleichen Teilen an fünf Einrichtungen, deren
Aktivitäten in mildtätigen, kirchlichen beziehungsweise
wissenschaftlichen Bereichen liegen. Folgende Einrichtungen wurden
bedacht: UfU-Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.
V., Berlin; Deutsche Stiftung Musiktherapie, Hamburg; Katholische
Pfarrgemeinde St. Michael - Selbsthilfeprojekt Ecuador, Zeil am
Main; Förderverein zur Schaffung eines Mathematikmuseums in
Gießen e. V., Gießen; Förderverein für das
Christopherus-Haus e. V., Bochum.
Nach dem Parteiengesetz sind Spenden, die den Parteien in
unzulässiger Weise zugewandt, beziehungsweise Spenden, die von
den Parteien rechtswidrig angenommen werden, an den
Bundestagspräsidenten abzuführen. Die Mittel sind im
Einvernehmen mit dem Bundestagspräsidium an Einrichtungen
weiterzuleiten, die mildtätigen, kirchlichen, religiösen
oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.
1.353 Zeichen