Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Am Montag, 21. Juni 2004, führt der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im
Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3 S 001, von 11 Uhr bis 14 Uhr
eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des
vorbeugenden Hochwasserschutzes" - Bundestags-Drucksache 15/3168 -
durch.
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung einschlägiger
Rechtsvorschriften des Bundes wie des Wasserhaushaltsgesetzes, des
Baugesetzbuchs, des Raumordnungsgesetzes sowie des
Bundeswasserstraßengesetzes an die Erfordernisse einer
wirksamen Hochwasservorsorge. Er enthält u. a. Vorschriften
zur Vermeidung von Gebäudeschäden, zur Unterbindung der
Bautätigkeit und zur Einschränkung der
landwirtschaftlichen Bodennutzung in Überschwemmungsgebieten,
Vorgaben für überschwemmungsgefährdete Gebiete sowie
Bestimmungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen von
Maßnahmen der Unterhaltung, des Aus- oder des Neubaus von
Bundeswasserstraßen auf den Hochwasserschutz.
Nähere Informationen zur Anhörung können der
Tagesordnung entnommen werden, die - wie auch ein Verzeichnis der
eingeladenen Sachverständigen, Institutionen, Verbände
und Organisationen sowie der Fragenkatalog - im Internetangebot des
Umweltausschusses zugänglich ist.
1355 Zeichen