Öffentliche Anhörung "Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung?"
Eine öffentliche Anhörung zu der Verordnung der Bundesregierung "Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung", Drucksache 15/4107, veranstaltet der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am:
23.11.2004 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr |
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.700 |
Ziel der Änderungsverordnung ist eine Begrenzung und
Vereinfachung der Pfandregelung sowie deren Anpassung an neue
Erkenntnisse aus Ökobilanz-Untersuchungen. Ferner sollen die
derzeit bestehende Koppelung des Inkrafttretens der Pfandpflicht
mit dem Unterschreiten einer festgelegten Mehrwegquote aufgehoben
und eine Pflicht zur Überprüfung der Regelung
spätestens zu Beginn des Jahres 2010 eingeführt werden,
um so Planungs- und Investitionssicherheit für die Wirtschaft
zu schaffen. Schließlich sollen Ungereimtheiten in der
bestehenden Pfandregelung beseitigt und eine für den
Verbraucher besser verständliche, durchschaubare Lösung
erreicht werden. Ferner will man eine Einschränkung der
entstandenen "Insellösungen" erreichen, um die nationale
Pfandregelung europarechtlich abzusichern.
Einzelheiten zur Anhörung können dem Internetangebot des
Umweltausschusses entnommen werden, das u. a. die Tagesordnung, ein
Verzeichnis der geladenen Einzelsachverständigen,
Verbände und Organisationen und den Fragenkatalog der
Fraktionen bereit hält. Ferner werden die auf den
Fragenkatalog eingegangenen Antworten der Sachverständigen,
das korrigierte Wortprotokoll sowie Beschlussempfehlung und Bericht
dort zu finden sein.
Journalisten und an einer Teilnahme als Zuhörer Interessierte
werden wegen des nur begrenzt zur Verfügung stehenden
Sitzplatzkontingents um frühzeitige Anmeldung beim
Ausschusssekretariat (Tel.: 030/227-37221) gebeten.
Web:
http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a15/a15_anhoerungen/08A_VerpVO/index.html
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