UMWELTVERTRÄGLICHKEIT NACH EU-RICHTLINIE PRÜFEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-vb) Verkehrsprojekte sollen nur dann im Wege der Verfahrensbeschleunigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich-rechtlich zugelassen werden, wenn sie keine "erheblichen nachteiligen Auswirkungen" auf die Umwelt haben.
Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/3646) vorgelegt, mit dem unter anderem das Bundesfernstraßen- und das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert werden sollen.
Zur Begründung heißt es, die EU-Kommission habe im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben.
Nach Brüsseler Auffassung sei eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten im Verkehrsbereich nur unzureichend umgesetzt worden.
Bei bereits vorgenommenen Gesetzesänderungen sei die EU-Vorgabe nicht ausreichend beachtet worden, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit nicht festgeschrieben worden sei.
Der Gesetzentwurf dient laut Regierung dem Zweck, die Richtlinie vollständig umzusetzen und auf diese Weise finanziellen Sanktionen bei einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorzubeugen.
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