UNTERSCHIEDLICHE ZUSCHLÄGE BEI ALTERSTEILZEIT ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Über den Einfluss der Kirchensteuer auf die Berechnung des Zuschlags bei der Altersteilzeit für Beamte des Öffentlichen Dienstes soll die Bundesregierung Auskunft geben.
Dies fordert die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/3643). Nach den Feststellungen der Fraktion erhalten Bedienstete, die keine Kirchensteuer zahlen, einen niedrigeren Zuschlag als solche, die Kirchensteuer zahlen.
Die Abgeordneten wollen wissen, womit die Bundesregierung diese unterschiedliche Behandlung begründet und wie hoch die Differenz real und prozentual unter Berücksichtigung von Dienstgrad und -alter ist.
Von Interesse ist ferner, wie viele Angehörige des Öffentlichen Dienstes nach Kenntnis der Regierung keine Kirchensteuer zahlen.
Gefragt wird schließlich, ob eine unterschiedliche Berechnung der Zuschläge gegen den Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz verstößt und ob der Grundsatz der Religionsfreiheit beeinträchtigt wird.
Die Bundesregierung soll erklären, welche Gründe für eine Beibehaltung oder Änderung der Regelung sprechen.
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