"URTEILE GRIECHISCHER JUSTIZ SIND VÖLKERRECHTSWIDRIG" (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-fi) Die Bundesregierung erkennt Entscheidungen der griechischen Justiz nicht an, die Bundesrepublik Deutschland zu einem Schadensersatz in Höhe von rund 55 Millionen DM an die Nachkommen der Opfer eines SS-Massakers im Juni 1944 zu verurteilen.
Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/3992) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3918) mitteilt, stünden diese Entscheidungen im Widerspruch zu universell geltendem Völkerrecht.
Danach dürfe ein Staat nicht durch ein Gericht eines anderen Landes verurteilt werden (Grundsatz der Staatenimmunität).
Den Angaben zufolge verurteilte im Oktober 1997 das Landgericht Livadia, bei dem 269 Angehörige und Nachkommen der Opfer des Massakers nahe der griechischen Ortschaft Distomo Klage eingereicht hatten, die Bundesrepublik zur Zahlung in der genannten Höhe.
Das Bemühen der Bundesrepublik um Revision des Urteils habe das oberste griechische Gericht am 5. Mai dieses Jahres abgelehnt.
Daraufhin sei dem griechischen Botschafter in Berlin am 29. Mai die Rechtsauffassung der Bundesregierung erläutert worden.
Mit Beginn von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum in Griechenland am 11. und 19. Juli 2000 müsse sich die griechische Republik nunmehr einen weiteren Völkerrechtsverstoß entgegenhalten lassen, so die Bundesregierung.
Auch dagegen habe man gegenüber Athen protestiert. Zudem seien Rechtsmittel gegen die Zwangsvollstreckung eingelegt und noch am 19. Juli eine einstweilige Verfügung zu deren Aussetzung erreicht worden.
Laut Bundesregierung sind die Forderung der Opfer von Distomo Reparationsansprüche. Nach "Ablauf von 55 Jahren seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit Deutschlands mit der internationalen Staatengemeinschaft" habe die Reparationsfrage aber ihrer Berechtigung verloren.
Deutschland habe seit Ende des Zweiten Weltkrieges in hohem Maße Reparationsleistungen erbracht, welche die betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen verwenden sollten.
Im Übrigen wären Reparationen über 50 Jahre nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen in der völkerrechtlichen Praxis "ein Sonderfall ohne jede Präzedenz", so die Regierung.
Wie aus der Antwort auf die PDS-Anfrage zudem hervorgeht, haben die Opfer von Unrechtsmaßnahmen während der deutschen Besetzung Griechenlands unmittelbar keine deutschen Leistungen erhalten.
Soweit eine Beschlagnahme des deutschen Auslandsvermögens in der Vergangenheit erfolgt sei, um Reparationsforderungen zu befriedigen, habe auch Griechenland daran teilgenommen.
Zur abschließenden Regelung von Ansprüchen Griechenlands infolge von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen gegen griechische Staatsangehörige, welche Freiheits- oder Gesundheitsschäden erlitten hätten, habe Deutschland auf Grund eines Vertrages aus dem Jahre 1960 115 Millionen DM an Griechenland gezahlt.
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