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140/2005
Stand: 19.05.2005
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Hemmnisse für einen True-Sale-Verbriefungsmarkt benennen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion hält die Etablierung eines effizienten True-Sale-Verbriefungsmarktes für geeignet, um den Finanzplatz Deutschland weiterzuentwickeln und die Finanzierungssituation der mittelständischen Wirtschaft zu verbessern. In einer Kleinen Anfrage (15/5496) heißt es, bisher seien solche Verbriefungen lediglich für Bankforderungen, die keine Immobilienkredite sind, getätigt worden. Andere Bankforderungen sowie Forderungen von Nichtbanken seien bislang nicht "true-sale" verbrieft worden. Im Rahmen von True-Sale-Verbriefungen werden Forderungen einer oder mehrerer Banken zu einem Portfolio zusammengefasst, von einer Zweckgesellschaft angekauft und, nach Aufteilung in Tranchen mit unterschiedlichem Risikogehalt, am Kapitalmarkt an Investoren verkauft. Dieses Vorgehen hat für die Bank den Vorteil, dass der Kredit aus der eigenen Bilanz verschwindet, was sich positiv auf das Eigenkapital auswirkt, nachdem die Eigenkapitalanforderungen im Zuge der Basel-II-Verhandlungen erhöht worden sind. Den Hintergrund für diese nach Ansicht der Union nicht zufriedenstellende Entwicklung bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Kleinunternehmerförderungsgesetz sei die Übertragung von Bankforderungen zur Verbriefung von der Gewerbesteuer befreit worden. Für Unternehmens-, Factoring- und Leasingforderungen sei eine entsprechende Gewerbesteuerbefreiung jedoch nicht gewährt worden. Die Gewerbesteuerbelastung mache die Verbriefung zu teuer. Gleichzeitig würde die Verbriefung von Forderungen aus Immobilienkrediten durch die fehlende Möglichkeit, Grundpfandrechte insolvenzfest zu übertragen, behindert. Damit stünden etwa 50 Prozent aller Bankforderungen nicht für Verbriefungen zur Verfügung. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Bedeutung die Regierung der Entwicklung eines breiten Marktes für True-Sale-Verbriefungen beimisst, ob die Verbriefung von Unternehmens-, Factoring- und Leasingforderungen von der Gewerbesteuer befreit werden soll und ob die Regierung Änderungen des Insolvenzrechts plant, um die Übertragung von Grundpfandrechten bei der True-Sale-Verbriefung von Immobilienkrediten zu ermöglichen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_140/02
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