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213/1998
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�uml;ORLÄUFER�uml;ZUR STEUERREFORM NOCH IN DIESEM JAHR VERABSCHIEDEN

Bonn: (hib) fi- Der Finanzausschuß beabsichtigt, einzelne Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (14/23) vorab zu beraten, damit sie noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden können. Wie die Bundesregierung in der Sitzung am Mittwoch vormittag mitteilte, beinhaltet dieser sogenannte "Vorläufer" die Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Einkommensteuer von 25,9 auf 23,9 Prozent, die Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM, die Übertragung der Kindergeldauszahlung von den Arbeitgebern auf die Familienkassen, die Bewertung von Pensionsrückstellungen, wonach neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen erstmals in dem Wirtschaftsjahr angewendet werden müssen, in dem sie von der Finanzverwaltung anerkannt worden sind, sowie die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen von sechs auf zehn Jahre. Diese Maßnahmen sollen bereits zum 1. Januar 1999 in Kraft treten. Der Ausschuß hat 14 Sachverständige gebeten, zu diesen Punkten bis zum 24. November schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Den 24. und 25. November hat sich der Ausschuß für die Beratung des "Vorläufers" reserviert. Nach Möglichkeit sollen die Ausschußberatungen am 2. Dezember abgeschlossen werden, so daß das Bundestagsplenum bereits am 4. Dezember dazu einen Beschluß fassen könnte. Die Beratung im Bundesrat ist für den 18. Dezember vorgesehen. Zu den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs ist eine Anhörung von Sachverständigen am 7. und 8. Dezember bereits fest eingeplant. Dazu sollen die Ausschußberatungen am 10. Februar abgeschlossen werden, so daß die zweite und dritte Lesung am 25. Februar und die abschließende Beratung im Bundesrat am 19. März stattfinden könnte.

Der Finanzausschuß diskutierte im übrigen kontrovers über die vorgesehene Umstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes von den Arbeitgebern auf die Familienkassen bereits ab Januar 1999. Die CDU/CSU-Fraktion beklagte Mehrkosten und höheren Verwaltungsaufwand und bezeichnete die vorgesehene Änderung als "Schritt in die falsche Richtung". Die F.D.P. erinnerte an einen einvernehmlichen Beschluß des Finanzausschusses in der vergangenen Wahlperiode, wonach die Auszahlung des Kindergeldes durch die Finanzämter anzustreben sei. Dem hielt die SPD entgegen, daß die sogenannte Finanzamtslösung nur ein Sechstel der rund 18 Millionen Kinder in Deutschland erfassen würde. Die Auszahlung über der Familienkassen sei eine "suboptimale Lösung", bei der gewährleistet sei, daß das Kindergeld etwa zeitgleich Löhnen und Gehältern ausgezahlt werde. Die Bundesregierung verwies darauf, daß der Bundesrechnungshof die Auszahlung über die Familienkassen empfohlen habe und der Bund sich von der Umstellung eine Kosteneinsparung von 27 Millionen DM jährlich erhoffe. Auch sei die Finanzamtslösung von den Ländern nie gewollt worden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9821304
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