ABKOMMEN MIT DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK GEBILLIGT
Bonn: (hib) aw- Nach dem Europaausschuß haben am Mittwoch vormittag auch der federführende Auswärtige Ausschuß sowie der Rechts- und der Finanzausschuß den Weg dafür freigemacht, einen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der Europäischen Zentralbank (EZB) an ihrem Sitz in Frankfurt zu schaffen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/70) zu einem von ihr mit der EZB am 18. September geschlossenen Abkommen fand in allen Gremien einstimmige Billigung. Im einzelnen werden in dem Abkommen unter anderem die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Bank sowie ihrer amtlichen Kommunikation und Korrespondenz gewährleistet. Zudem unterliegt die Bank nicht dem deutschen Datenschutzrecht und die Beschäftigungsbedingungen ihrer Bediensteten nicht dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht.
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