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10/1999
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BESCHLUSS ÜBER ZUWANDERUNGSGESETZ VERTAGT

Bonn: (hib) in- Auf Wunsch von CDU/CSU und F.D.P. hat der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung die Beschlußfassung über den Gesetzentwurf der F.D.P. für ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz (14/48) vertagt. Die Oppositionsfraktionen verwiesen in der Begründung für die Bitte um Vertagung auf den federführenden Innenausschuß, der den Beschluß über die Initiative ebenfalls ausgesetzt hatte.

In der Einführung zur ihrem Gesetzentwurf erklärten die Liberalen, Ziel sei es, die Zuwanderung berechenbarer zu machen. Für den Arbeitsausschuß sei vor allem der Teil der Initiative bedeutsam, der sich mit Quoten und Arbeitserlaubnissen befasse. Es müsse möglich sein, die Zuwanderung qualitativ zu begrenzen, gleichzeitig aber die "legitimen" Interessen Deutschlands angemessen zu berücksichtigen sowie eine Auswahl von Zuwanderern zu ermöglichen. Laut Gesetzentwurf sollen alle zwei Jahre jeweils für ein Jahr geltende Gesamthöchstzahlen für Zuwanderer festgelegt werden. Innerhalb dieses Rahmens sollten dann Teilquoten für die verschiedenen Zuwanderungsgruppen festgesetzt werden. Über die rein zahlenmäßige Festlegung hinaus sollen nach den Vorstellungen der Liberalen qualitative Kriterien eine weitere gezielte Steuerung der Zuwanderung ermöglichen. Die erforderliche Flexibilität während des laufenden Jahres will die F.D.P. durch eine "Nachsteuerung der Teilquote" erreichen, so daß die geltende Gesamtquote in keinem Falle überschritten wird. Im Ausschuß betonte die F.D.P., von diesen Quoten seien weder Asylbewerber noch Bürgerkriegsflüchtlinge betroffen. Die SPD erklärte, zu diesem Entwurf könne nur gesagt werden: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben." Hätten die Liberalen die Initiative in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht, hätten die Sozialdemokraten sie mitgetragen. Jetzt habe man aber andere Prioritäten. Vorrangig für die SPD sei nun ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht.

Auch Bündnis 90/Die Grünen hielten den Zeitpunkt für zu spät. Gegenüber der alten Bundesregierung wäre es noch ein Signal gewesen, festzuhalten, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist. Jetzt jedoch müsse es darum gehen, ein neues Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen. Dabei, so die Bündnisgrünen, werde man "innen und auf der Straße - wenn die unsägliche Unterschriftenaktion der CDU/CSU weiter geht - diskutieren". Es falle nicht schwer, die F.D.P.-Initiative abzulehnen, zumal sie auf wichtige Fragen keine adäquate Antworten gebe. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, bei dieser Thematik solle man sich um eine sachliche Diskussion bemühen. Da der Innenausschuß den Beschluß vertagt habe, bestehe auch für den mitberatenden Arbeitsausschuß keine Eile. Es könnten sich neue Sachlagen ergeben, die sich auf das Abstimmungsverhalten auswirken. Die PDS gab zu bedenken, daß möglicherweise mit der F.D.P.-Initiative auch Flüchtlinge und Asylbewerber betroffen seien. Es gehe nicht klar daraus hervor, daß diese besonders Schutzbedürftigen von den Quoten ausgenommen sind. Besonders bedenklich sei in diesem Zusammenhang auch die Nachsteuerung der Teilquote und die Ausrichtung der Quoten nach dem Wirtschaftsbedarf in der Bundesrepublik.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901001
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