INFORMATIONEN ÜBER NEUREGELUNGEN VON MINI-JOBS GEBEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) as- Die von den Koalitionsfraktionen angestrebte Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/387) gemacht. Die Bundesregierung soll darlegen, welche sozialpolitischen Sicherungsdefizite bei langjährig ausschließlich geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bestehen. Die Abgeordneten wollen wissen, worin die Vorteile des Vorschlags des Kanzlers bestehen, der die Absenkung der Geringfügigkeitsgrenze auf 300 DM angekündigt habe, und warum die Ankündigung nicht umgesetzt, sondern die Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM festgesetzt wurde. Von Interesse ist weiter, wie lange es angesichts der Tatsache, daß die Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr dynamisiert wird, schätzungsweise dauern wird, bis der heutige Realwert von 630 DM durch Preis- und Lohnsteigerung halbiert seien wird und welche Auswirkungen sich durch die Neuregelung auf die Brutto- und Nettogehaltssumme je beschäftigtem Arbeitnehmer und die Rentenanpassung sowie auf die Anpassungen der übrigen sozialen Leistungen ergeben werden.
Die Regierung wird ferner gefragt, wie hoch ihrer Schätzung nach die zusätzlichen Einnahmen in der Renten- und Krankenversicherung durch die Neuregelung in 1999 und den nachfolgenden drei Jahren sein werden und welche Leistungsansprüche in der Gesetzlichen Rentenversicherung geringfügig Beschäftigte durch die Option für die Versicherungspflicht und ergänzende Beitragszahlungen erwerben können. Weitere Fragen richten sich auf steuerrechtliche, arbeitsmarktpolitische, administrative und verfassungsrechtliche Aspekte der Neuregelung. So wollen die Abgeordneten erfahren, ob nach Schätzung der Regierung durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze in den neuen Bundesländern von 530 DM auf 630 DM mit einem Anwachsen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland zu rechnen ist und welcher zusätzliche Verwaltungsmehraufwand bei den Sozialversicherungsträgern entstehen wird.
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