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52/1999
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CDU/CSU WILL AUSLÄNDERN EINBÜRGERUNG ERLEICHTERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) in- Ausländern, die sich auf Dauer für Deutschland als ihren Lebensmittelpunkt entscheiden, will die CDU/CSU-Fraktion die Einbürgerung erleichtern. Dazu sei das Staatsangehörigkeitsrecht in einer Gesamtreform neu zu regeln, wie einem entsprechenden Gesetzentwurf (14/535) zu entnehmen ist. Nach Auffassung der Christdemokraten führe eine Teilreform zwangsläufig zu einen "unabgestimmten, in sich widersprüchlichen und verwaltungspraktisch kaum vollziehbaren Regelungskonglomerat". Die Aufsplitterung des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts in zahlreiche Einzelgesetze mache es unübersichtlich, seine Sprache sei veraltet und die rechtliche Hinterlassenschaft der ehemaligen DDR erfordere ebenfalls eine Klärung.

In ihrer Begründung führen die Abgeordneten aus, bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts handele es sich um ein höchst sensibles Thema. Sie könne nicht gegen die Bevölkerung gemacht werden und dürfe das Land nicht spalten, sondern müsse von einem breiten Konsens getragen werden. Die Einbürgerung sei Ausdruck einer geglückten Integration und Sozialisation in Deutschland. Eingebürgert werden könne nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion jedoch nur, wer sich "erkennbar" in die rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland eingeordnet habe. Insofern sei beim Einbürgerungsbewerber eine "nachweisbare" Integration und Sozialisation zu gewährleisten. Die "unabdingbare" Voraussetzung für die Einbürgerung sei die Beherrschung der deutschen Sprache.

Am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit müsse, so die Christdemokraten, festgehalten werden. Die Einführung der regelmäßigen doppelten Staatsangehörigkeit halte man für "falsch". Sie fördere die Integration ausländischer Mitbürger nicht, sondern erschwere sie.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905203
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