KONSEQUENZEN DER AARHUS-KONVENTION ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) um- Die PDS-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (14/590), welche zeitlichen Vorstellungen die Bundesregierung hat, die internationale Aarhus-Konvention zu ratifizieren, und welche Schritte sie zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der Konvention in innerstaatliches Recht unternimmt. Mit der Unterzeichnung der Aarhus-Konvention (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) habe sich die Bundesrepublik zu weitreichenden Partizipationsrechten im Umweltschutz verpflichtet, heißt es in der Anfrage. Die Abgeordneten erkundigen sich, ob die Regierung die Umsetzung der Konvention mit der Schaffung eines einheitlichen Umweltgesetzbuches koppeln will, ob auf Bundesebene die Verbandsklage im Naturschutzrecht eingeführt werden muß und ob die Regierung im Zuge der Umsetzung auch einen Bedarf sieht, die durch die "Beschleunigungsgesetze" wie das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, das Planungsvereinfachungsgesetz und die sechste Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung verkürzten Beteiligungs- und Klagerechte der Öffentlichkeit zurückzunehmen. Schließlich soll die Regierung sagen, wie sie die Ergebnisse der Aarhus-Konvention angemessen verbreiten will.
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