BUND SOLL BREMEN UND SAARLAND WEITERHIN UNTERSTÜTZEN
Bonn: (hib) fi- Der Finanzausschuß hat dem Bundestag am Mittwoch nachmittag einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (14/487) anzunehmen. Das Gesetz soll vom Parlament am Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Der Entwurf sieht vor, den Ländern Bremen und Saarland in den fünf Jahren von 1999 bis 2004 weitere Sonder-Bundesergänzungszuweisungen zur Haushaltssicherung zukommen zu lassen. Für Bremen sind insgesamt 7,7 Milliarden DM, für das Saarland 5 Milliarden DM vorgesehen. Die Auszahlung der Zuweisungen soll über den Fünfjahreszeitraum hinweg degressiv erfolgen. Nachdem beide Länder bereits in den vergangenen fünf Jahren Bundesergänzungszuweisungen erhalten hatten, habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe 1998 festgestellt, daß eine "extreme Haushaltsnotlage" weiterhin bestehe, aus der sich Bremen und das Saarland nicht aus eigener Kraft befreien könnten, berichtete die Bundesregierung. Der Ausschuß stimmte darüber hinaus einer Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes zu, die in diesen Gesetzentwurf aufgenommen wurde.
Der mitberatende Rechtsausschuß hatte bereits am Mittwoch morgen einvernehmlich dem Gesetzentwurf zugestimmt. Man habe weder rechtsförmliche noch verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Vorlage. Zum Aspekt der Neuordnung der Gemeindefinanzen wies die CDU/CSU-Fraktion allerdings darauf hin, es sei vom Verfahren her ungewöhnlich, das Gemeindefinanzreformgesetz in Verbindung mit dem Finanzausgleichsgesetz zu beraten. Beide hätten wenig miteinander zu tun. Da der vorliegende Entwurf jedoch den Gemeinden zugute komme, wolle man diese Bedenken hinten anstellen.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller