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1999/1999
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RECHTSFÄHIGKEIT DER RHEINSCHUTZ-KOMMISSION HERSTELLEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) um- Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) herzustellen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (14/1017). Die IKSR besteht seit 1963 und hat ihren Sitz in Koblenz, besitzt derzeit aber keine Rechtsfähigkeit. Vor allem kann sie keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen und keine Räume anmieten, während alle übrigen Flußgebietskommissionen und vergleichbare zwischenstaatliche Organisationen bereits rechtsfähig sind. Die Rechtsfähigkeit der IKSR wird nach Regierungsangaben zwar mit dem Inkrafttreten des neuen Übereinkommens zum Schutz des Rheins hergestellt sein. Da die durch die Vertragspartner Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Schweiz und Europäische Gemeinschaft erforderliche Ratifikation aber noch geraume Zeit in Anspruch nehmen werde, so die Regierung, müsse die rechtliche Handlungsfähigkeit der IKSR durch eine vorläufige gesetzliche Maßnahme erreicht werden.



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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909902
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