IM SCHIFFBAU MIT KOREA ZUSAMMENARBEITEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) wi- Eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Schiffbaus haben die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten mit Südkorea vereinbart. Zum Rahmenabkommen vom 28. Oktober 1996 über den Handel und die Zusammenarbeit mit dem ostasiatischen Staat hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/1200). Darin heißt es, beide Seiten würden keine Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Schiffbauindustrie treffen, die den Wettbewerb verzerren oder die es ihrer Schiffbauindustrie ermöglichen, künftig schwierigen Situationen zu entgehen. Auf Antrag einer Vertragspartei sollen Konsultationen über auftretende Probleme aufgenommen werden. In einer einseitigen Erklärung zu dem Abkommen äußert die EG ihre Besorgnis über die Probleme, die durch die Tendenz zur Ausweitung der Schiffbaukapazität auf dem Weltmarkt ausgelöst wurden. Die EG fordert Südkorea auf, mit ihr und anderen Unterzeichnern des OECD-Übereinkommens über den Schiffbau zusammenzuarbeiten, um das starke strukturelle Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Weltschiffbaumarkt angemessen zu verringern.
Generell sollen mit dem Abkommen die Handelskooperation und die handelspolitische Zusammenarbeit mit Blick auf eine umfassende Handelsliberalisierung nach den Erfordernissen der Welthandelsorganisation (WTO) intensiviert werden. Ebenso wollen die Vertragsparteien die wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie die industrielle Kooperation ausbauen und die Unternehmenszusammenarbeit und die Investitionsvorhaben fördern, heißt es in dem Gesetzentwurf. Verbessert werden soll auch das "gegenseitige Verständnis".
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller