PROJEKTE FÜR TRANSEUROPÄISCHES NETZ HABEN VORRANG (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vb) Ein von der Bundesregierung Ende Mai dieses Jahres beschlossenes "Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur" soll nur solche Vorhaben umfassen, für welche die Zuständigkeit beim Bund liegt. Zudem müßten die Projekte Bestandteile des transeuropäischen Verkehrsnetzes sein oder wichtige Zubringerfunktionen dafür erfüllen, teilt die Bundesregierung in Antwort (14/1393) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1178) mit. In Übereinstimmung mit den künftig geltenden Förderbestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung hat die Regierung eigenen Angaben zufolge dem Freistaat Sachsen die Bundesautobahn (BAB) 17 als Lückenschlußvorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes im Zuge des paneuropäischen Korridors IV von Dresden/Nürnberg nach Istanbul zur Aufnahme in das Programm vorgeschlagen. Die Vorhaben BAB 72 und City-Tunnel Leipzig seien Vorschläge der sächsischen Landesregierung gewesen.
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