Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 1999 >
149/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

REGELSÄTZE DER SOZIALHILFE ZUM 1. JULI UM 1,3 PROZENT ERHÖHT (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-as) Zum 1. Juli 1999 haben sich die Regelsätze der Sozialhilfe um 1,3 Prozent erhöht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/1396) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zur Verlängerung der Übergangsregelung für die Bemessung der Regelsätze der Sozialhilfe (14/1263) hervor. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, werden sich die Regelsätze der Sozialhilfe zum 1. Juli 2000 voraussichtlich um 0,7 Prozent erhöhen. Laut Regierung liegen die in der vergangenen Legislaturperiode für die Erstellung eines neuen Bedarfsmessungsschemas in Auftrag gegebenen zehn Gutachten mittlerweile dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vor; wann sie veröffentlicht werden, hänge jedoch von den Beratungen in einem eigens dazu berufenen Arbeitskreis ab. Die Erörterungen im Arbeitskreis, so die Regierung weiter, würden voraussichtlich im September 1999 beginnen. Der Antwort zufolge beabsichtigt die Bundesregierung, in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 Vorschläge für ein neues Bedarfsbemessungsschema in der Sozialhilfe vorzulegen. Durch die vorgesehene schrittweise Einführung einer steuerfinanzierten bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung sollen Geldleistungen der sozialen Sicherungssysteme durch steuerfinanzierte Zusatzleistungen so ergänzt werden, dass für Personen über 65 Jahre und für aus medizinischen Gründen dauerhaft Erwerbsunfähige die Inanspruchnahme von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz "grundsätzlich überflüssig wird". Wie die Sozialhilfe sei auch die Grundsicherung bedarfsorientiert, das heißt Einkommen und Vermögen würden angerechnet. Die soziale Grundsicherung soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die beitragsbezogene Lebensstandardsicherung in Form der Sozialversicherung nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Deshalb sei die Durchführung der sozialen Grundsicherung in den vorgelagerten sozialen Sicherungssystemen vorgesehen, die dadurch zugleich "armutsfest" gemacht würden.



Herausgeber: Deutscher Bundestag
11011 Berlin, Platz der Republik 1, Tel.: 030/227-35642; Fax: 030/227-36001;
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914904
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf