IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/VOM-hh) Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesentwicklungshilfeministeriums einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19,06 Millionen DM zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/1431) hervor. Mit diesem Betrag beteiligt sich die Bundesrepublik am Kapital der Asiatischen Entwicklungsbank, am Asiatischen Entwicklungsfonds sowie am Sonderfonds für technische Hilfe. Der Bedarf sei aufgrund der aktualisierten Abrufplanung der Asiatischen Entwicklungsbank aus den Schuldscheinen unvorhergesehen und aufgrund der Fälligkeiten der Schuldscheinabrufe auch unabweisbar. Die zusätzlichen Ausgaben erfüllten Rechtsverpflichtungen auf der Basis völkerrechtlich verbindlicher Beitragsurkunden zur fünften und sechsten Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds, die durch Hinterlegung von Schuldscheine gesichert seien.
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