AUSLÄNDER GENIESSEN SCHUTZ DEUTSCHER GESETZE (ANTWORT)
Berlin: (hib/ALD-in) Alle im Bundesgebiet "aufhältigen Ausländer” genießen den Schutz der deutschen Gesetze und Behörden, heißt es in einer Antwort (14/1697) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der PDS (14/1571) zur Verfolgung kurdischer Flüchtlinge. Die PDS hatte einen Fall aufgegriffen, in dem angeblich ein kurdischer Flüchtling von türkischen Stellen entführt und gefoltert worden sein soll. Die Bundesregierung teilt mit, dass ihr keine "gesicherten und authentischen Informationen über die Umstände der Verbringung von C.S. in die Türkei” vorlägen. Auch habe sie keine Kenntnis von Informationen über Misshandlungen und Folter. Sie verweist darauf, dass der Bundesaussenminister seinen türkischen Kollegen aufgefordert habe, den Vorwürfen über Misshandlungen nachzugehen. Die Regierung betont, dass sie keine Veranlassung sehe, zu Spekulationen in ausländischen Medien Stellung zu nehmen.
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