SPANISCHE ÜBERLEGUNGEN ZUR AMNESTIE SIND KEIN MODELL (ANTWORT)
Berlin: (hib/SIW-in) In ihrer Antwort (14/1678) korrigiert die Bundesregierung Pressemeldungen, wonach es sich bei einem Gesetzentwurf zur Reform des spanischen Ausländerrechtes mit Amnestie für 300.000 illegale Einwanderer um ein Projekt der spanischen Regierung handeln soll. Hierauf bezog sich die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/1571), bei der die Fraktion wissen wollte, in wie weit eine solche Regelung Einfluss auf die deutsche Politik haben könne. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei den Überlegungen zur Legalisierung des Aufenthaltes von 300.000 Nicht-EU-Bürgern in Spanien um einen Entwurf der Berichterstatter der drei Oppositionsparteien handele, der zudem noch nicht im parlamentarischen Verfahren Spaniens behandelt worden sei.
Im Gegensatz zur Stoßrichtung der spanischen Überlegungen sei die Bundesregierung auf Grund ihrer Koalitionsvereinbarung bestrebt, bald möglichst mit den Ländern zu einer Regelung für abgelehnte Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt auf der Grundlage des Ausländergesetzes (§32) zu kommen. Beratungen darüber, wer nach welchen Kriterien von den insgesamt etwa 500.000 in Frage kommenden Personen in diese Regelung einbezogen werden könne, sind den Angaben zufolge noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus hält die Bundesregierung umfassende Legalisierungsmaßnahmen für migrationspolitisch grundsätzlich bedenklich und sieht es als erforderlich an, gestützt auf den EG-Vertrag zu gemeinsamen Regelungen im Bereich der Zulassung von Drittstaatsangehörigen zu kommen.
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