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192/1999
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290 TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE IM AUGUST 1999 ABGESCHOBEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-in) Im August 1999 sind 290 türkische Staatsangehörige in die Türkei abgeschoben worden. Für den Monat September lägen noch keine Zahlen vor, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1760) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Abschiebung von Flüchtlingen in die Türkei seit der Erdbebenkatastrophe im Westen des Landes (14/1638).

Zu der Frage, in welche Städte die Flüchtlinge abgeschoben wurden, führt die Regierung aus, Abschiebungen erfolgten in einen bestimmten Staat, im Regelfall in den Heimat- oder Herkunftsstaat, nicht hingegen in bestimmte Orte oder Regionen dieses Staates. Den Abgeschobenen bleibe es freigestellt, wohin sie sich in diesem Staat begeben. Auf die Frage, ob die Bundesregierung aufgrund der Erdbebenkatastrophe einen Abschiebestopp für Flüchtlinge in die Region veranlassen wird, erklärt diese, die Ausführung des Ausländergesetzes sei Sache der Länder. Dies umfasse auch die Entscheidung über "aufenthaltsbeendende Maßnahmen”.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9919204
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