ÜBER ENTSCHULDUNGSINITIATIVE BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-en) Nach dem Stand der Umsetzung der internationalen Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Entwicklungsländer auf deutscher und internationaler Ebene erkundigt sich die CDU/CSU.
Mit einer Kleinen Anfrage (14/1961) will die Fraktion in Erfahrung bringen, was bislang konkret getan wurde, um die internationale Entschuldungsinitiative zu realisieren und ob die für die Bedienung des Treuhandfonds noch erforderlichen 100 Millionen DM vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dessen Einzelplan aufzubringen sind, oder ob das Bundesfinanzministerium zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt.
Von Interesse ist ferner, welcher Mechanismus der vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geplanten Umbuchung/Neubewertung eines Teils seiner Goldreserven zur Finanzierung multilateraler Entschuldungsmaßnahmen zugrunde liegt und wie hoch die Summe ist, die man sich daraus erwartet.
Mitgeteilt werden soll auch, welche Länder nach den neuen Festlegungen für die Entschuldungsinitiative in Frage kommen und welche Position die Bundesregierung bezieht zur Forderung nach der Schaffung eines internationalen Insolvenzrechts.
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