ÜBER ZWISCHENBERICHT ZUM STRAFRECHT INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/TAG-re) Den Umgang der Bundesregierung mit dem Zwischenbericht der Kommission "Strafrechtliches Sanktionensystem” kritisiert die CDU/CSU. In einer Kleinen Anfrage (14/1983) erklärte sie, dieser Bericht liege der Bundesregierung vor, stehe dem Parlament aber nicht zur Verfügung.
Deshalb fordert sie von der Regierung eine Erklärung, welche Themen die Kommission bearbeiten sollte, welche Änderungen der Themen es gab und wie viele Sitzungen stattgefunden haben. Darüber hinaus will sie wissen, wann der Zwischenbericht Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin (SPD) vorlag und welche Personen außer der Ministerin und den Mitgliedern der Kommission ihn erhalten haben.
Des Weiteren interessiert die Fraktion, wer verlangt hat, den Zwischenbericht vertraulich zu behandel, und ob die Kommission Vertraulichkeit oder Geheimhaltung beschlossen hat. Zudem will die Union wissen, wann der Schlussbericht der Kommission vorliegt.
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