BUNDESWEHR-BEITRAG ZU LEHRSTELLENPROGRAMM NENNEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-vt) Warum seit Sommer vergangenen Jahres keine neuen Bewilligungen mehr zur Teilnahme arbeitsloser Wehrdienstleistender an den Maßnahmen des "Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" erteilt werden, obwohl eine große Zahl an Bewerbern bisher nicht berücksichtigt werden konnte, will die CDU/CSU in Erfahrung bringen.
In einer Kleinen Anfrage (14/2591) weist die Fraktion darauf hin, durch Weisung und mit Wirkung vom 29. Juli 1999 sei die Beteiligung der Streitkräfte an diesem Programm außer Kraft gesetzt worden, ohne dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt habe.
Die Abgeordneten möchten nunmehr auch wissen, ob das Programm das Ziel erreicht habe, allen nach Ableistung des Grundwehrdienstes potenziell arbeitlosen Bewerbern in ausreichendem Maße eine Ausbildung oder eine Zusatzqualifikation zu vermitteln. Wie viele der aus der Bundeswehr ausgeschiedenen Teilnehmer am Sofortprogramm nach dem Ende ihres Wehrdienstes eine betriebliche Lehr- oder Arbeitsstelle gefunden haben, ist ebenfalls von Interesse.
Wie viele Personen eine überbetriebliche Stelle bekommen haben und wie viele Teilnehmer arbeitslos wurden, will die Union ebenso in Erfahrung bringen. Sie fragt außerdem, in welcher Höhe der Verteidigungsetat 1999 durch das Sofortprogramm belastet wurde.
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