STEUERBERATUNGSGESETZ MODERNISIEREN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung will das Steuerberatungsgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen modernisieren und straffen.
Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (14/2667) vorgelegt.
Darin ist unter anderem vorgesehen, den Kreis derjenigen, die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, um "Dienstleister in Steuersachen" aus der EU zu erweitern.
Neu geregelt werden soll der Umfang der Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine. Neu gefasst werden sollen ferner die Regelungen zur Werbung.
Auch soll eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung und -nutzung geschaffen werden. Darüber hinaus will die Regierung die Vorschriften über die Berufsausübung (weitere Beratungsstellen, Leitung von Steuerberatungsgesellschaften) präzisieren und das Zulassungsverfahren durch die Abschaffung der Zulassungsausschüsse straffen.
Präzisiert werden sollen auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.
Sie sollen zudem von den Voraussetzungen für die Bestellung zum Steuerberater getrennt werden. Bei Einwendungen gegen die Bewertung von Leistungen in der Steuerberaterprüfung ist die Einführung eines "Überdenkungsverfahrens" geplant, so dass bei Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung die Entscheidungen über die Bewertung der Leistungen in der Prüfung erneut überdacht werden können.
Präzisiert werden überdies die Regelungen zu Prüfungen in Sonderfällen wie die verkürzte Prüfung oder die Eignungsprüfung.
Schließlich sollen mit dem Gesetz auch hoheitliche Aufgaben wie die Bestellung zum Steuerberater, die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften, der Widerruf und die Rücknahme auf die Steuerberaterkammern übertragen werden.
Die Bundesregierung hat dem Antrag des Bundesrates, die Regelungen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Saarland im Steuerberatungsgesetz beizubehalten, zugestimmt.
Durch diese Regelungen sei 1961 bei der Verabschiedung des Steuerberatungsgesetzes des Bundes eine entsprechende saarländische Gesetzesregelung ersetzt worden.
Bei einer Aufhebung dieser Vorschriften ginge die Grundlage für jegliche Anpassungs- oder Änderungsmöglichkeit der jetzt geltenden Verordnung verloren, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
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