WAHL VON ZIVILDIENSTVERTRAUENSMÄNNERN VEREINFACHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/MAR-fa) Die Vorschriften über die Wahl der Zivildienstvertrauensmänner sollen so geändert werden, dass ein einfacheres Wahlverfahren möglich wird.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/2698) vor. Das jetzige Wahlverfahren wird laut Regierung von den Zivildienstleistenden als zu bürokratisch und umständlich betrachtet.
Dies habe zur Folge, dass nur in etwa 20 Prozent der Zivildienststellen, in denen eine Wahl von Vertrauensmännern möglich ist, von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht werde.
Mit einer Änderung der einschlägigen Rechtsgrundlagen solle durch Straffung und Vereinfachung des Wahlverfahrens hier eine höhere Akzeptanz erreicht werden.
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