Ausschuss für Gesundheit
ANHÖRUNG ÜBER NEUES SEUCHENRECHT
Berlin: (hib/RAB-Gs) Die Bundesregierung will die Bevölkerung besser vor Infektionskrankheiten schützen.
Aus diesem Grunde hat sie einen Gesetzentwurf zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (14/2530) vorgelegt, der Grundlage für eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 23. Februar 2000 von 11 bis 14 Uhr in Saal 3S001 des Berliner Reichstagsgebäudes sein wird.
Mit diesem Gesetzentwurf will die Regierung dazu beitragen, bekannte und neue Infektionskrankheiten frühzeitiger zu erkennen, um eine schnellere und zielgerichtetere Bekämpfung zu ermöglichen.
Auf Defizite in diesem Bereich habe bereits der 3. Untersuchungsausschuss der 12. Legislaturperiode "HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte" hingewiesen.
Die Anhörung soll dazu dienen, eine Reform des im wesentlichen aus den 50er und 60er Jahren stammenden Seuchenrechts vorzubereiten.
Als Sachverständige hat der Ausschuss Professor Jürgen Großer aus Wachenheim, Dr. Lay Petersen vom "Center for disease control and prevention" in Atlanta, Dr.
Nassauer vom Robert-Koch-Institut, Professor Theo Dingermann (Institut für Pharmazeutische Biologie), Maya Czajka von Madonna e.V., Hans-Werner Röhlig (Oberhausen) und Professor Burkhard Wille aus Alten-Busek eingeladen
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