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088/2000
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STRAFFREIHEIT FÜR AMTSTRÄGER UND SPIONE DER DDR GEFORDERT (ANTRÄGE)

Berlin: (hib/BOB/VOM-nl) Wer im Auftrag der DDR hoheitlich gehandelt hat, soll nach dem Willen der PDS nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Dies fordert die Fraktion in einem Antrag (14/3067). Ebenso soll solchen Personen Straffreiheit gewährt werden, die vor der deutschen Vereinigung für einen Geheimdienst oder eine andere amtliche Stelle der DDR zum Nachteil der Bundesrepublik spioniert haben, verlangt die PDS in einem weiteren Antrag (14/3065).

Noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren in beiderlei Hinsicht seien von Amts wegen einzustellen, rechtskräftig verurteilten Betroffenen müsse die Strafe erlassen werden, soweit diese noch nicht oder nicht vollständig vollstreckt sei.

Ferner seien Strafregistereintragungen über die Verurteilungen zu tilgen, so die Abgeordneten. Die Bundesregierung habe zu beiden Materien entsprechende Gesetzentwürfe so rechtzeitig vorlegen, dass diese vor dem zehnten Jahrestag der Vereinigung am 3. Oktober 2000 in Kraft treten könnten.

Zur Begründung heißt es mit Blick auf ehemaligen DDR-Amtsträger, deren Strafverfolgung erwecke nicht nur bei den Betroffenen den Eindruck, es gehe weniger darum, strafrechtliche Schuld festzustellen, als vielmehr darum, den Staat DDR zu delegitimieren.

Insofern werde weiter in den Kategorien des Kalten Krieges agiert.

Die bundesdeutschen Gerichte seien zudem mit der "Aufarbeitung einer falschen Politik der DDR offenkundig überfordert".

Es sei nunmehr an der Zeit für eine Amnestie oder andere geeignete rechtliche Lösungen, um diese Praxis zu beenden.

Nach dem Willen der Fraktion soll der Bundestag dabei die Opfer von SED-Unrecht bitten, einen solchen Schritt nicht als "schmerzhafte Zumutung" zu empfinden, sondern als Beitrag zur Aussöhnung zu bewerten.

Zur verlangten Straffreiheit für Spione führt die PDS aus, die unterschiedliche juristische Beurteilung der deutsch-deutschen Spionage sei in Politik, Medien und Rechtswissenschaft von Anfang an umstritten gewesen.

Als Rechtsnachfolger der DDR sei die Bundesrepublik sogar Schutzmacht für Spione der DDR, die im Ausland verurteilt werden.

Mit der staatlichen Einheit Deutschlands habe die Strafbarkeit nicht nur der Spionage zum Vorteil der Bundesrepublik, sondern auch der Spionage zum Vorteil der DDR beendet werden sollen, da es sich um eindeutig teilungsbedingte Delikte handele, so die Fraktion.

Zehn Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit sei auch in solchen Fällen die Zeit herangereift, um die strafrechtliche Verfolgung von DDR-Spionen zu beenden.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008802
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